Telematik | E-Rezept
HEILBERUFSAUSWEIS FÜR PTA?
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Seit Juli testen Berlin und Brandenburg, ab Oktober weitere Gebiete und ab Januar soll es bundesweit verpflichtend sein: das E-Rezept. Um die digitalen Verordnungen zu beliefern, benötigen Apothekerinnen und Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Nun informiert der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen (BVpta), dass auch PTA einen elektronischen Berufsausweis (eBA) erhalten.
Ab 2022 soll für alle Gesundheitsberufe ein eBA ausgestellt werden. Im Oktober erhalten zunächst Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegepersonal ihren Ausweis. Der BVpta informiert:
„Die Aufnahme des Regelbetriebes ist für das 1. Quartal 2022 geplant. In diesem Verlauf beginnt dann auch die Ausgabe der eBA für PTA.“
Wer ist zuständig?
Für die Ausgabe der eBA ist das Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) zuständig. Es arbeitet mit sogenannten bestätigten Stellen zusammen, für PTA sind das die unteren Gesundheitsbehörden, also Bezirksregierungen und Gesundheitsämter. Ein Fachbeirat des eGBR, in dem auch der BVpta aktives Mitglied ist, wahrt die Interessen der Heilberufler in der Politik.
Wer bezahlt?
Wie viel der Antrag auf den elektronischen Berufsausweis für PTA kosten wird, steht noch nicht fest. Für den HBA der Apothekerinnen und Apotheker sind es 534 Euro, er ist dann fünf Jahre gültig. Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen werden die Nettokosten von 449 Euro einmalig erstatten, Stichtag für den Antrag war der 1. Juli. Anmelden muss dies der Apothekenleiter. Seit dem 1. Juli werden die Kosten nur noch übernommen, wenn Berufsanfänger eingestellt werden. Ob diese Regelungen auch für PTA umgesetzt werden, ist bislang unklar.
Für Tanja Kratt, Vorstand der Apothekengewerkschaft ADEXA, ist klar: „ADEXA fordert von Inhaberinnen und Inhabern, alle Kosten zu übernehmen. Grundsätzlich sind sie verpflichtet, Angestellten die erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen.“ Dazu gehöre auch der eBA.
UPDATE, Stand 12. November 2021
Brauchen PTA gar keinen eBA?
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) meint zu alldem, dass zwar mit § 291a SGB V die gesetzliche Grundlage besteht, damit PTA einen eBA erhalten können. Ob sie jedoch einen Heilberufsausweis bräuchten, sei gegenwärtig fraglich. Da die Institutionenkarte der Apotheke nun weitere Funktionen habe, sei gewährleistet, dass PTA auch ohne eigenen Ausweis auf die Telematikinfrastruktur zugreifen können.
Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/elektronischer-berufeausweis-auch-fuer-pta-keine-degradierung/
https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/heilberufsausweis-fuer-pharmazieingenieure-und-fuer-angestellte-approbierte-ein-blick-auf-die-kosten/
https://www.ptaheute.de/aktuelles/2021/11/11/e-rezept-wann-kommt-der-berufsausweis-fuer-pta