Verschiedene Schokoladensorten übereinandergestapelt vor braunem Hintergrund.
Die Verwirrung um das neue Rittersport-Produkt konnte aufgelöst werden. © Martin Barraud / iStock / Getty Images Plus

Süßwaren | Verwirrung

RITTERSPORT: SCHOKOLADE ODER NICHT?

Hat man es hier nun mit einer Schokolade zu tun - ja oder nein? Was simpel klingt, ist in Wahrheit gar nicht so einfach zu entscheiden. In dem Kampf um die Deutungshoheit geht es zwischen Ritter Sport und mehreren Behörden inzwischen um kleinste Details.

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Darf eine Schokolade ohne herkömmlichen Zucker tatsächlich Schokolade genannt werden? Hersteller Ritter Sport hat Irritationen mit der Ankündigung ausgelöst, eine Schokolade auf den Markt bringen zu wollen, die formal in Deutschland nicht als solche bezeichnet werden dürfe. Nach dem Bundesernährungsministerium widersprach am Donnerstag auch das in Baden-Württemberg für die Lebensmittelüberwachung zuständige Landesverbraucherschutzministerium der Darstellung des Unternehmens mit Sitz in Waldenbuch bei Stuttgart. Zwei von der Deutschen Presse-Agentur befragte Juristen wiederum stützten die Argumentation des Unternehmens, das auf Anfrage selbst ebenfalls nicht von seiner Haltung abweichen wollte.

Ritter Sport hatte am Montag mitgeteilt, ein neues schokoladenähnliches Produkt mit dem Namen Cacao y Nada bestehe nur aus Kakao und beinhalte keinen Zucker. Stattdessen verwende man zum Süßen natürlichen Kakaosaft, den man auf einer Plantage in Nicaragua aus Kakaofrüchten gewinne. Die deutsche Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse aus dem Jahr 2003 besage aber, dass ein Produkt nur dann als Schokolade bezeichnet werden dürfe, wenn dort neben Zutaten wie Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter auch Zuckerarten enthalten seien.

In der Verordnung heißt es konkret, Schokolade sei ein „Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen und Zuckerarten“. Zusätzlich wird in dem Papier - einer Art gesetzlichem Rezeptbuch - festgestellt:

Zuckerarten im Sinne dieser Verordnung sind auch andere als die in der Zuckerartenverordnung aufgeführten Erzeugnisse.

In der Zuckerartenverordnung wird die Kakaopflanze nicht erwähnt, dafür aber in einer EU-Durchführungsverordnung vom November. Auf die verweist das Unternehmen: Durch dieses neue Papier sei zwar der Saft der Kakaofrucht inzwischen in der EU als Lebensmittel zugelassen. Allerdings beinhalte das auf der Plantage gewonnene Süßungsprodukt nicht den erforderlichen Zuckergehalt, der laut dieser Verordnung zu einer lebensmittelrechtlichen Anerkennung als Zuckerart nötig wäre.

In der Zuckerartenverordnung wird die Kakaopflanze nicht erwähnt, dafür aber in einer EU-Durchführungsverordnung vom November. Auf die verweist das Unternehmen: Durch dieses neue Papier sei zwar der Saft der Kakaofrucht inzwischen in der EU als Lebensmittel zugelassen. Allerdings beinhalte das auf der Plantage gewonnene Süßungsprodukt nicht den erforderlichen Zuckergehalt, der laut dieser Verordnung zu einer lebensmittelrechtlichen Anerkennung als Zuckerart nötig wäre.

Der Hamburger Lebensmittelrechtler Andreas Schulte sagte der dpa dagegen, die rechtliche Einschätzung von Ritter Sport dürfte korrekt sein.

Nach meiner Einschätzung ist es so, dass das Unternehmen sein Produkt wohl nicht Schokolade nennen darf.

Der Verbrauchergedanke sei in diesem Zusammenhang wichtig - „und die Menschen denken eben bei einer Schokolade, dass dort unter anderem Zucker drin sein muss“. Ähnlich bewertete die Hannoveraner Lebensmittelrechtlerin Katharina Gitmann-Kopilevich die Lage. Wenn das Süßungsmittelvon Ritter Sport nicht den in der EU-Verordnung festgelegten Mindest-Zuckergehalt enthalte, dann falle es per Definition eher nicht unter eine Zuckerart. „Insofern ist Ritter Sport zu Recht davon ausgegangen, das Produkt nicht Schokolade nennen zu dürfen.“

Ritter Sport selbst blieb auf Anfrage am Donnerstag ebenfalls bei seiner Rechtsauslegung. Den Vorwurf, sich einen PR-Gag geleistet zu haben, wies eine Sprecherin zurück. Natürlich habe man den Fall vorab „sehr intensiv“ geprüft, bevor man an die Öffentlichkeit gegangen sei. Nach Durchsicht aller Verordnungen sei man zu dem Schluss gekommen, das neue Produkt nicht als Schokolade bezeichnen zu dürfen. An dieser Sichtweise habe sich auch nichts geändert.

Quelle: dpa

×