Apothekenvergütung
WIE ES IN DEN APOTHEKEN ANDERER LÄNDER AUSSIEHT
Seite 1/1 2 Minuten
„So richtig berauschend ist es auch im Ausland“ nicht, machte Hubmann gleich am Anfang seines Vortrages klar - also kein Grund zum Neid für deutsche Apotheker.
Ob Österreich, die Schweiz oder Frankreich – bei allen hakt es im System, und überall liegt es an anderen Stellschrauben.
In Österreich: Starke Ärzte-Lobby und Dispensierecht
Beispiel Österreich: Dort gibt es eine starke Ärzte-Lobby. Schon die Medikationsanalyse durchzuboxen, sei ein Kraftakt gewesen. Die österreichischen Apotheken schauten mit Neid auf die pharmazeutischen Dienstleistungen, sagte der DAV-Frontmann: „Sie wollen praktisch das, was wir schon haben.“
Dafür herrsche bei den Nachbarn ein absolutes Abgabeverbot von Arzneimitteln in der Selbstbedienung. Nur die Sache mit dem Dispensierrecht für Ärzte ist im Nachbarland nicht so streng geregelt wie bei uns: Allgemeinmediziner dürfen dort einen Antrag auf eine „ärztliche Apotheke“ stellen, wenn sich im selben Ort keine öffentliche Apotheke befindet oder die Praxis mehr als sechs Kilometer von der nächsten Offizin entfernt liegt.
Während es in Deutschland ein feststehendes Fixum des Packungshonorars gibt, ist das in der Alpenrepublik nicht so: Denn die Verschreibung höherpreisiger Präparate reduziert die Spannen für die Apotheken. Also sinkt diese seit Jahren und beläuft sich mittlerweile auf gut 13 Prozent: Zum Vergleich: in Deutschland liegen sie laut Hubmann bei 21 Prozent. Die Packungsvergütung belaufe sich in Österreich auf etwa 4 Euro. „Unser Fixum hat uns also bislang geschützt“, so Hubmann.
In der Schweiz: Kantone legen Regeln selbst fest
In der Schweiz sind die meisten Vor-Ort-Apotheken in Ketten oder Kooperationen organisiert. Jeder Kanton – der vergleichbar mit dem deutschen Bundesland ist – kann selbst regeln, unter welchen Bedingungen Mediziner Arzneimittel abgeben dürfen. In Kantonen, in denen Ärzte Medikamente dispensieren dürfen, ist die Apothekendichte deutlich geringer als in jenen Kantonen, in denen allein eine Apotheke Arzneimittel abgeben darf.
Und: Die Beratungsleistung wird in der Schweiz unabhängig von Preis und Menge eines Arzneimittels vergütet. Allerdings zahlen die Schweizer Apotheken den Großhandel von der Apothekenmarge aus dem Verdienest der Kassen – und die Großhändler kassieren dort sechs bis neun Prozent: „In der Schweiz herrscht also auch nicht das pharmazeutische Schlaraffenland“.
In Frankreich: „Bei der Entlohnung arm dran“
Ganz anders wiederum in Frankreich: Dort ist die Vergütung vom Arzneimittelpreis abgekoppelt. Apotheker erhalten pro Packung eines erstattungsfähigen Arzneimittels einen Euro beziehungsweise 2,70 sowie 50 Cent pro Rezept zuzüglich Umsatzsteuer. Ein zusätzliches Honorar gibt es bei komplexen und spezifischen Arzneimitteln sowie für Rezepte mit erstattungsfähigen Präparaten für Kinder unter drei Jahren und Menschen ab 70 Jahren.
Und: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte in Frankreich ebenfalls Medikamente abgeben, um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Die pdL sind zwar schlechter vergütet, allerdings dürfen französische Offizinen deutlich mehr unterschiedliche Impfungen anbieten sowie weitere Services aus den Bereichen Prävention, Patientenbetreuung und Erstversorgung,
Doch: „Bei der Entlohnung sind die Franzosen arm dran“ – das Betriebsergebnis liege im Nachbarland meist nur zwischen 13 bis 15 Prozent. Die Vor-Ort-Apotheken hätten sich inzwischen anderswo Nischen gesucht, um sich über Wasser zu halten. Hubmanns Fazit: „In unserem Kampf für den Berufsstand und eine bessere Vergütung sind wir nicht allein.“
Quelle: Pharmazeutische Zeitung
Mehr zum Thema Apotheken in anderen Ländern: