Ein Mann im Anzug übergibt einem anderen mehrere hundert Euro in Scheinen.© Atstock Productions / iStock / Getty Images Plus
Apotheken rechnen die Großhandelsgebühr mit ab und geben sie dann weiter. Der Betrag sinkt später als gedacht.

Abrechnung | Arztpraxen

GROSSHANDELSGEBÜHR FÜR IMPFSTOFFE SINKT ERST SPÄTER

Impfstoffe für Arztpraxen: Eigentlich sollte die Großhandelsgebühr schon in dieser Woche gesenkt werden. Der Termin wurde nun um drei Wochen verschoben. Für Apotheken ist dies gut zu wissen, schließlich rechnen sie die Gebühr mit ab. Ein Überblick über Daten, Preise und Pharmazentralnummern.

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Der Großhandel liefert COVID-Impfstoffe in die Apotheke, die Apotheke wiederum an die Arztpraxis. Beim Abrechnen gibt die Apotheke auch die Großhandelsgebühr mit an und leitet diese dann an den Lieferanten weiter. Diese Gebühr sollte ursprünglich ab dem 10. Mai sinken. Dieses Datum wurde nun angepasst: Die Preise ändern sich erst am 31. Mai.

Bis einschließlich 30. Mai liegt die Großhandelsgebühr bei 9,65 Euro netto je kühlpflichtiger Durchstechflasche und bei 11,55 Euro netto pro tief- oder ultrakühlpflichtiger Durchstechflasche. Hinzu kommen jeweils 1,65 Euro netto für das Impfzubehör und -besteck.

Neue Preise ab 31. Mai

Das Abgabedatum der Apotheke ist entscheidend: Ab Montag, dem 31. Mai, beträgt die Gebühr für den Großhandel nur noch einheitlich 6,55 Euro netto je Durchstechflasche, unabhängig von der Kühlung. Der Preis für das Impfbesteck und -zubehör bleibt bei 1,65 Euro netto.

Die Großhandelsvergütung gilt als Entgelt, nicht als durchlaufender Posten. Das heißt, auch für die Gebühr muss die Apotheke Umsatzsteuer erheben. Die Apotheke erhält unverändert 6,58 Euro netto pro Vial. Daraus ergeben sich diese Gesamtpreise:

Bis 30. Mai: je kühlpflichtige Durchstechflasche 21,28 Euro brutto
(9,65 Euro für den Großhandel, 1,65 Euro für Zubehör, 6,58 Euro für die Apotheke und 19 Prozent Umsatzsteuer)

Bis 30. Mai: je ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche 23,54 Euro brutto
(11,55 Euro für den Großhandel, 1,65 Euro für Zubehör, 6,58 Euro für die Apotheke und 19 Prozent Umsatzsteuer)

Ab 31. Mai: je Durchstechflasche 17,59 Euro brutto
(6,55 Euro für den Großhandel, 1,65 Euro für Zubehör, 6,58 Euro für die Apotheke und 19 Prozent Umsatzsteuer)

Die Pharmazentralnummern für die verschiedenen Hersteller ändern sich nicht:

• AstraZeneca PZN 17377625

• Janssen PZN 17377648

• Moderna PZN 17377602

• BioNTech PZN 17377588

Unverändert bleibt auch der Abrechnungszeitraum: Apotheken rechnen die Impfstoffe monatlich ab, spätestens bis zum Monatsdritten des Folgemonats. 

Quellen:
https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/nachrichten/verordnungen/detail/corona-impfstoffe-senkung-der-grosshandelsgebuehr-verschoben/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/21/so-erfolgt-die-abrechnung-der-covid-19-impfstoffe/

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