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Apotheken-Service | Krankschreibung

ZUR KRANKMELDUNG IN DIE APOTHEKE

Eine Krankschreibung muss dem Arbeitgeber ja spätestens am vierten Werktag vorliegen. Was, wenn Arbeitnehmer die Krankschreibung direkt in der Apotheke an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken können?

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc

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