Die Abbildung zeigt einen Gerichtshammer, ein Coronavirus sowie mehrere Fragezeichen.
Zur Pandemiebekämpfung gingen die Bundesländer in letzter Zeit ihre eigenen Wege. Nun haben sie sich auf gemeinsame Maßnahmen geeinigt. © CrailsheimStudio / iStock / Getty Images Plus

Maßnahmen | Eindämmung

WELCHE NEUEN CORONA-REGELN GELTEN?

Der Sommer war eine Atempause in diesem Corona-Jahr: Die Fallzahlen waren niedrig, es ging bergauf. Doch mit dem Herbst klettern die Zahlen immer schneller, jetzt sogar auf einen Rekordwert. Die Politik stemmt sich mit neuen Auflagen.

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Mit härteren Corona-Auflagen hoffen Bund und Länder den rasanten Anstieg der Infektionszahlen einzudämmen. Zugleich stellte Kanzlerin Angela Merkel nach ihrem Treffen mit den Ministerpräsidenten am 14. Oktober mögliche weitere Verschärfungen in Aussicht. „Wir reden von Kontaktbeschränkungen“, sagte Merkel dazu. Man müsse jetzt sehen, ob etwa die Sperrstunde 23.00 Uhr richtig sei, oder ob man sie bei 22.00 Uhr machen müsse. „Da muss dann nachgeschärft werden.“

Die Gesundheitsämter meldeten nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Donnerstagmorgen, 15. Oktober, 6638 Neuinfektionen binnen eines Tages - rund 1500 mehr als am Vortag. Bislang waren Ende März mit knapp 6300 Neuinfizierten die meisten registriert worden. Allerdings sind die jetzigen Werte nicht mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, weil mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und damit auch mehr Infektionen entdeckt werden.

Zuvor hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Schwelle für strengere Maßnahmen in deutschen Corona-Hochburgen zu senken. Diese sollen bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen greifen statt bisher bei 50. So soll dort die Maskenpflicht ausgeweitet werden, die Gästezahl bei privaten Feiern weiter begrenzt und eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt werden.

Dringlich appellierten Bund und Länder an die Menschen in Deutschland, nun nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Risikogebiete hinein und aus ihnen heraus zu vermeiden.

Konkret vereinbarten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten dies:

MASKENPFLICHT: In Städten und Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen soll die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll ab 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.

PRIVATE FEIERN: In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen soll es eine Begrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum geben. Ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen sollen private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf höchstens zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Übersteigen die Neuinfektionen den 50er Wert dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert.

SPERRSTUNDE: Ebenfalls bei 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen soll eine Sperrstunde um 23.00 Uhr für die Gastronomie verhängt werden. Bars und Clubs sollen geschlossen werden.

VERANSTALTUNGEN: Wird der 50er Wert überschritten, wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

BEHERBERGUNGSVERBOTE? Die Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten waren vor den Beratungen am umstrittensten. Bund und Länder fanden auch im Kanzleramt keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Bis dahin soll diese Maßnahme auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Quelle: dpa

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