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WAS IST EIGENTLICH DER KASSENABSCHLAG?

Dass es sich dabei um eine Zahlung der Apotheken an die Krankenkassen handelt, ist Ihnen sicherlich bekannt. Aber was verbirgt sich genau hinter dem Begriff?

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Der Apothekenabschlag ist eine Art Zwangsrabatt, der vom Gesetzgeber angeordnet wurde. Ursprünglich war er als Skonto gedacht. Die Apotheken sollten den Krankenkassen als Großkunden einen Rabatt dafür gewähren, dass diese die Kosten für die auf Kassenrezept verordneten Medikamente innerhalb von zehn Tagen bezahlen. Bis zum Jahre 2008 war der Betrag festgeschrieben, zuletzt lag er bei 2,30 Euro. Für 2011/12 wurde er von der Regierung im Rahmen des AMNOG auf 2,05 Euro festgelegt.

Für die Jahre 2009/10 sollte er im Konsens von den Verhandlungspartnern, den Gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV), bestimmt werden. Und damit begann die nicht endende Diskussion.

Entscheidung der Schiedsstelle Auf dem Verhandlungswege war keine Einigung möglich. Also wurde die Schiedsstelle angerufen. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Vorsitzender ist Dr. Rainer Daubenbüchel, Richter und ehemaliger Chef des Bundesversicherungsamtes, daneben gehören ihr zwei Rechtswissenschaftler an. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, sind nicht an Weisungen gebunden und für vier Jahre bestellt.

In einem Schlichtungsverfahren legte die Schiedsstelle den Kassenabschlag für 2009 auf 1,75 Euro fest. Dagegen klagte die GKV vor dem Sozialgericht Berlin und bekam in erster Instanz Recht. In der Begründung hieß es, die Schiedsstelle hätte nur die gestiegenen Sach- und Personalkosten der Apotheken berücksichtigt, nicht jedoch die Umsatzsteigerung durch die gestiegene Zahl der abgegebenen Packungen. Es wurde ein neues Schiedsverfahren angeordnet.

Dagegen ging die Schiedsstelle in Berufung. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hob daraufhin in einem Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz auf und bestätigte den ersten Schiedsspruch. Die zuviel gezahlten Abschläge wurden den Apotheken zunächst zurückerstattet. Mit einem endgültigen Richterspruch des LSG für den Abschlag von 2009 ist aber frühestens 2012 zu rechnen. Und selbst dann ist nicht unbedingt ein Ende in Sicht, denn anschließend ist noch der Gang zum Bundessozialgericht möglich.

Nächste Runde Im Juni 2011 wurde dann erneut die Schiedsstelle angerufen, denn man konnte sich nicht auf den Kassenabschlag für 2010 einigen. Schon im Vorfeld gab es Unstimmigkeiten. Während die GKV sich in eine gute Ausgangslage für die Verhandlung bringen möchte und als Basis für die Verhandlungen vom Abschlag 2008, also von 2,30 Euro, ausgeht, möchte der DAV das letzte Verhandlungsergebnis, nämlich 1,75 Euro, zugrunde gelegt wissen. Der erste Schlichtungstermin im Juli ist bereits ergebnislos beendet worden. Bis zur nächsten Sitzung im September sollen die Vertreter von GKV und DAV ihre Stellungnahmen abgeben.

Weitere Fragen Seit 2009 gab es in vielen Apotheken Inhaberwechsel oder gar Schließungen, sodass sich mit einem endgültig festgelegten Kassenabschlag für 2009 und 2010 die Frage stellt, wer zahlt eigentlich die Differenz bzw. wer erhält das zuviel gezahlte Geld? Auch für alle anderen Apotheken ist dies ein brisanter Zustand, denn es geht nicht nur in der Summe, sondern gerade für die einzelne Apotheke, um viel Geld.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 08/11 auf Seite 87.

Sabine Bender, Apothekerin, Redaktion

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