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Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV)

VERTRIEBSWEGE: WER DARF WAS LIEFERN?

Nachteil für Apotheken: Neuregelungen beim MPAV erlauben Herstellern und anderen Händlern als sogenannte Abgabestellen künftig die Belieferung von Praxen und Kliniken.

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