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WAS KRANKENKASSEN AB 1. OKTOBER ZAHLEN
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Mehr Tests beim Neugeborenen-Screening und Gesundheits-Check-up sowie ein neues Angebot in der Psychotherapie:
Diese Leistungen stehen gesetzlich Krankenversicherten ab 1. Oktober zu, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit.
Was sich konkret ändert.
Neugeborenen-Screening
Die Blutuntersuchung umfasst künftig auch Tests auf Sichelzellkrankheit und spinale Muskelatrophie. Damit werden im Rahmen des Screenings 16 statt bisher 14 angeborene Störungen abgedeckt.
Für die Untersuchung werden dem Baby meist aus der Ferse einige Blut-Tropfen entnommen. Idealerweise erfolgt die Entnahme zwischen der 36. und 72. Lebensstunde, also anderthalb bis drei Tage nach Geburt. Die Teilnahme an dem Screening ist freiwillig.
Ursächlich für die Sichelzellkrankheit, an der jedes Jahr rund 150 Kinder in Deutschland erkranken, ist ein angeborener Gendefekt. Er sorgt dafür, dass sich die roten Blutkörperchen verkrümmen und eine Sichelform annehmen. Ohne eine frühzeitige Blutuntersuchung wird die Krankheit laut G-BA oft erst nach Monaten oder Jahren erkannt. Kurz nach der Geburt entdeckt und sorgfältig überwacht und behandelt, könnten Komplikationen sowie «akute Organkrisen» in Folge der Erkrankung vermieden werden.
Auch die spinale Muskelatrophie ist eine seltene Erkrankung. Schätzungsweise 80 bis 120 Kinder werden damit hierzulande jährlich geboren. Die genetisch bedingte Krankheit führt zum fortschreitenden Absterben von motorischen Nervenzellen im Rückenmark. Die Folgen sind Muskelschwäche und Skelettverformungen. Unbehandelt kann sie zum Tod führen. Wird die Erkrankung früh behandelt, können betroffene Kinder motorische Fähigkeiten wie Sitzen, Krabbeln oder Gehen laut G-BA besser entwickeln.
Weitere Krankheiten, auf deren Anzeichen das Blut bei diesem Screening untersucht wird, sind unter anderem die Ahornsirupkrankheit oder bestimmte Fettsäurestoffwechseldefekte. Schätzungsweise eins von 1000 Neugeborenen hat laut G-BA eine seltene angeborene Erkrankung, die noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar ist.
Laut dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ließen sich durch frühzeitige Erkennung und Behandlung Behinderungen und Todesfälle oft verhindern. Zu beachten ist: Das Screening-Testergebnis ist noch keine ärztliche Diagnose.
Hepatitis B und C bei Check-up
Versicherte ab 35 Jahren haben alle drei Jahre Anspruch auf eine umfassende Gesundheitsuntersuchung, Check-up genannt. Künftig können sie sich hierbei auch einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen lassen.
So sollen möglicherweise bis dahin symptomlose Infektionen entdeckt und rechtzeitig mit antiviralen Medikamenten therapiert werden. Eine chronische unbehandelte Hepatitis kann dem G-BA zufolge Spätfolgen wie Leberkrebs nach sich ziehen.
Neuerungen bei Psychotherapie
Die sogenannte gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist nach Angaben des Bundesausschusses ein "neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie" - was steckt dahinter?
Demnach können Kassenpatientinnen und Kassenpatienten hier erste Erfahrungen mit der Gruppentherapie sammeln und entscheiden, ob diese für sie infrage kommt. In bis zu vier 100-minütigen oder bis zu acht 50-minütigen Sitzungen klären Therapeutinnen und Therapeuten laut G-BA über psychische Störungen auf und erläutern, wie eine Gruppentherapie abläuft und was sie bewirken kann.
Neben der Aufklärung gehe es hierbei auch um eine erste Symptomlinderung. Der Zugang soll niedrigschwellig sein, deshalb sei kein Anzeige- oder Antragsverfahren bei der Krankenkasse nötig.
Die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) begrüßt die Einführung: Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung könne bürokratiearm im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen werden, wenn die Indikation dafür vorliege. Sie biete die Möglichkeit einer ersten Entlastung der Symptomatik.
Neu ist laut G-BA auch, dass künftig sogenannte probatorische Sitzungen, also Probesitzungen, in einer Gruppe stattfinden können.
Dabei lernen sich Patienten und Therapeuten kennen. Patientinnen und Patienten können dabei etwa herausfinden, ob die Chemie stimmt.
Zum Hintergrund: Die Aufnahme der genannten Leistungen in die gesetzliche Krankenversicherung durch den G-BA ist schon länger erfolgt. Nun hat der sogenannte Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen jedoch die Abrechnungsziffern dafür festgelegt.
Damit steht fest, wie viel Geld Ärztinnen und Therapeuten für die Leistungen bekommen. Die Festlegung der Abrechnungsziffern ist die Voraussetzung dafür, dass die neuen Krankenversicherungsleistungen künftig in der ambulanten Versorgung erbracht werden können.
Quelle: dpa