Außer Namensähnlichkeiten haben Gürteltier und Gürtelrose wirklich nichts gemeinsam. © Foto4440 / iStock / Getty Images Plus

STIKO-Empfehlung | Gürtelrose

VARIZELLA-ZOSTER-IMPFUNG FÜR BESTIMMTE PATIENTENGRUPPEN EMPFOHLEN

Seit kurzem gilt der Totimpfstoff gegen Gürtelrose von Glaxo-Smith-Kline (Shingrix®) als Standardimpfung für immungeschwächte und chronisch Kranke ab 50 und für alle Personen ab 60 Jahren. Der seit 2013 erhältliche Lebendimpfstoff Zostavax® wird nicht empfohlen.

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Windpockenpartys sind wieder angesagt: Man nimmt sein Kind einfach mit auf eine schön organisierte Feier mit Luftballons, Kuchen und allem, was dazu gehört – mit dem Ziel sein Kind mit Windpocken zu infizieren. Abgesehen davon, dass dies nach § 223 des Strafgesetzbuches den Straftatbestand einer Körperverletzung erfüllt, ist es ausgemachter Blödsinn. Wer sein Kind schützen möchte, kann es mit dem seit 2005 erhältlichen Impfstoff zusammen mit Mumps-Masern-Röteln auch gegen Windpocken schützen. Fängt sich das Kind wiederum Windpocken ein, infiziert sich also mit dem Varizella-zoster-Virus, und hat das Glück, einen unkomplizierten Verlauf zu erleben, kann es noch im Alter gehörige Probleme bekommen. Denn das Virus verbleibt lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster beziehungsweise Gürtelrose wieder auftreten. Diese Virus-Reaktivierung beginnt mit einem brennenden Schmerz, auf den kleine Bläschen folgen, die sich halbseitig und bandartig ausbreiten. Zumeist finden sich die Ausschläge an Rumpf und Brustkorb und ähneln optisch einem getragenen Gürtel – daher der Name. Der Ausschlag ist zwar unangenehm, aber rasch wieder abgeklungen. Was dann aber folgt, ist der sogenannte Postzosterschmerz, ein Nervenschmerz, der sich in der vormals betroffenen Hautregion noch Monate bis Jahre halten kann.

Genau für diese Patientengruppe gibt es nun eine klare Impfempfehlung: alle Personen ab 60 Jahren, immungeschwächte Personen und chronisch Kranke bereits ab 50 Jahren, wird die Impfung gegen Gürtelrose empfohlen. Die Impfung ist aber nur zur Vorbeugung von Herpes zoster und postherpetischer Neuralgie bei Erwachsenen zugelassen, nicht zum Schutz vor einer primären Varicella-zoster-Infektion, sprich gegen Windpocken. Zur Auswahl stehen prinzipiell zwei Kandidaten, aber nur einer hat die Empfehlung erhalten. Zostavax®, ein attentuierter Lebendimpfstoff, der seit 2013 erhältlich ist, wird aufgrund seiner eingeschränkten Wirksamkeit und begrenzten Wirkdauer nicht empfohlen. Zudem besteht bei einer Lebendimpfung das Risiko, immungeschwächte oder durch Vorerkrankungen beeinträchtigte Personen einer unnötigen Herpes-zoster-Erkrankung auszusetzen. Als Standardimpfung wird daher der adjuvantierte Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff Shingrix® empfohlen. Er enthält unter anderem das rekombinante Oberflächenglykoprotein gE des Virus und als Adjuvanz den Wirkverstärker AS01B.

Die STIKO hält ihn für sicher, schwere Nebenwirkungen seien in den Zulassungsstudien nicht aufgetreten. Dennoch kann es zu Lokalreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Rötung und Schwellung sowie Fieber, Müdigkeit, Muskel- und Kopfschmerzen kommen, die ein bis zwei Tage anhalten können. Die Wirksamkeit wird mit 92 Prozent angegeben, ein Postzosterschmerz kann laut STIKO bis zu 82 Prozent verhindert werden. Bevor die Impfung zur Kassenleistung wird, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch entscheiden, ob er der STIKO-Empfehlung folgt, was er in der Regel aber auch tut.

Farina Haase,
Apothekerin, Volontärin

Quelle: Robert-Koch-Institut

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