Hanfblatt mit Richterhammer
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Cannabis | Neues Gesetz

RAUS AUS DER SCHMUDDELECKE

Cannabis wird Medizin auf Rezept. Das hat der Bundestag heute Mittag einstimmig beschlossen. Die Krankenkassen haben zukünftig wenig Möglichkeiten, die Bezahlung einer solchen Therapie abzulehnen.

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Bisher mussten die Patienten die Kosten meist selbst tragen, brauchten zudem eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm). Und die bekamen gerade einmal rund 1000 Menschen im gesamten Bundesgebiet. Die Neuerungen im Überblick: Hält ein Arzt es für richtig, seinem Patienten Cannabis zur Linderung seiner Schmerzen oder Symptome zu verschreiben, kann er dies einfach tun, auf Kassenrezept. Der Patient muss dafür nicht vorher alle Alternativtherapien durchlaufen haben (wie bisher). Die Krankenkasse hat drei Tage Zeit, die Therapie abzulehnen, muss dafür allerdings gewichtige, medizinisch belegbare Gründe aufführen. Bisher war es genau andersherum: Der Arzt musste genau belegen, warum er Cannabis für medizinisch sinnvoll hielt. Der Eigenanbau der Hanfpflanze bleibt grundsätzlich verboten. Dafür wird es eine stattliche Cannabisagentur geben, in deren Auftrag die Produzenten handeln. Bis der Anbau in Deutschland flächendeckend funktioniert, werden die Blüten aus dem Ausland importiert. Der Bundesrat hatte außerdem dem Bundestag vorgeschlagen, den Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) aus der Pflanze künftig zu standardisieren, wie es auch bei anderen Heilpflanzen üblich ist (Johanniskraut, Baldrian). Dieser Vorschlag, der auch vom der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt wurde, soll umgesetzt werden, Anpassungen im Deutschen Arzneimittel Codes (DAC), im Deutschen Arzneibuch (DAB) und im Europäischen Arzneibuch (Ph.Eur.) sind vorgesehen. Cannabis wird gegen die Begleiterscheinungen einer Chemotherapie eingesetzt; ebenso hat es sich als hilfreich bei spastischen Schmerzen, bei Rheuma und Multipler Sklerose erwiesen. Es lindert chronische Schmerzen, das Glaukom, ADHS und die Auswirkungen des Tourettesyndroms. „Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung“, kommentierte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) begrüßte den Schritt: „Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.“ Das neue Gesetz muss noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, dann tritt es in Kraft. Dieser Vorgang dauert erfahrungsgemäß wenige Wochen; so ist Anfang März mit einer Freigabe zu rechnen.

Alexandra Regner, PTA, Redaktion

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