Neuregelungen
VIEL NEUES – WAS GILT FÜR IMPFSTOFFE AB OKTOBER?
Seite 1/1 3 Minuten
Im März erarbeiteten die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam, wie Impfstoffe in die Arztpraxen gelangen sollen. Der 30. März war der erste Liefertermin. Im Mai änderte sich die Großhandelsgebühr, seit August dürfen Ärzte alle Impfstoffe auf einem Rezept bestellen, egal ob für die Erst- oder Zweitimpfung.
So hatte sich die Belieferung der Praxen gut eingespielt. Im Oktober kommt nun die nächste Neuerung, denn die meisten Impfzentren geben den Betrieb auf. Auch die Vakzine Spikevax® von Moderna wird dann in Arztpraxen verimpft. Auch beim Impfzubehör, den Haltbarkeitsdaten und den Pharmazentralnummern (PZN) gibt es Änderungen.
Abgelaufene Cormirnaty®-Fläschchen?
Am 13. September wurde die Haltbarkeit des BioNTech-Impfstoffs verlängert: ungekühlt ist er nun neun statt sechs Monaten haltbar. Das heißt, in nächster Zeit kann es vorkommen, dass Sie Vials erhalten, deren Verwendbarkeitsfrist laut Etikett bereits abgelaufen ist, die tatsächlich aber noch haltbar sind.
Bei Chargen mit einem aufgedruckten Datum bis einschließlich August addieren Sie bitte drei Monate bei der Haltbarkeit dazu: Ist der Juni 2021aufgedruckt, sind die Vials bis September 2021 haltbar, beim Juli bis Oktober und steht August drauf, sind sie bis November verwendbar.
Moderna-Impfstoff Spikevax® kommt hinzu
Ab Oktober wird auch der mRNA-Impfstoff von Moderna über die Apotheken ausgeliefert. So wie Cormirnaty® von BioNTech ist auch dieser Impfstoff tiefgekühlt und darf nach dem Auftauen höchstens zwölf Stunden lang transportiert werden. Die ABDA hat entsprechend eine Arbeitsanweisung und Begleitdokumentation vorbereitet.
Mehr Abnehmer für Impfstoffe
Bislang beziehen Vertrags- und Privatarztpraxen ihre Impfstoffe über die Apotheke. Die meisten Impfzentren und mobilen Teams schließen ab Oktober, die übrigen gehören weiterhin zu den Leistungserbringern. Ab Oktober kommen außerdem Betriebsärzte und Krankenhäuser dazu, auch Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Länder. Sie müssen spätestens bei der Bestellung ihre Bestellberechtigung nachweisen. Diese erhalten sie von der Bundesdruckerei.
Betriebsärzte dürfen künftig alle zugelassenen Vakzinen verimpfen, nicht mehr ausschließlich Comirnaty®. Vertragsärzte nutzen das rosa Muster-16-Formular, alle anderen Ärzte ein blaues Privatrezept. Für den ÖGD gelten außerdem andere PZN:
ÖGD und Impfzentren:
Comirnaty® 17755286
Spikevax® 17755240
Vaxzevria® 17755323
COVID-19 Vaccine Janssen® 17755731
Vertrags-, Privat-, Betriebs-, Krankenhausärzte:
Comirnaty® 17377588
Spikevax® 17377602
Vaxzevria® 17377625
COVID-19 Vaccine Janssen® 17377648
Die BUND-PZN BA für Betriebsärzte entfällt.
Was ändert sich beim Impfzubehör?
Ab dem 4. Oktober liefert der Großhandel das passende Impfzubehör nicht mehr mit den Impfdosen mit. Stattdessen sollen die impfenden Ärzte es selbst bestellen. Die Bestellung und die Lieferung sind dann nicht mehr an die wöchentliche Lieferroutine gebunden. Die Kosten für das Zubehör trägt der Bund weiterhin.
Was ändert sich am Wochenrhythmus?
Bislang haben Betriebsärzte mittwochs in den Apotheken bestellt, sie sollen nun wie die anderen Leistungserbringer auch am Dienstag ordern. Die Bestellung beim Großhandel erfolgt ebenfalls dienstags, dieser meldet am Mittwoch die tatsächlich gelieferte Stückzahl.
Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/kw-40-jetzt-wirds-kompliziert-impfstoffbestellung/
https://www.apothekerkammer.de/pdf/COVID-19_Impfstoffe_Apotheken_allgemein_21_07_16.pdf