Eine Hand hält einen Metallic-Heliumballon, der die Ziffer 4 zeigt.
Beim Entlassrezept wichtig: Die Arztnummer 4444444 ist nicht mehr zulässig. BtM- und T-Rezepte erkennt man nur noch an der Endziffer 4 im Statusfeld. © VPanteon / iStock / Getty Images Plus

Krankenhausaufenthalt | Formalia

NEUES VOM ENTLASSREZEPT: VOLLSTÄNDIGE ARZTNUMMER NÖTIG

Bei BtM- und T-Rezepten zum Entlassmanagement reichte bislang die Pseudoarztnummer 4444444 aus. Seit Juli müssen die Formulare individuelle Krankenhausarztnummern tragen.

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Um ihren frisch entlassenen Patienten den sofortigen Gang zum Hausarzt zu ersparen oder um sie über das Wochenende zu versorgen, können Krankenhausärzte Entlassrezepte ausstellen. Auf dem Rezeptformular brauchten sie bislang an Stelle der Arztnummer bloß die Ziffern 4444444 sowie den Facharztgruppencode an achter oder neunter Stelle einzutragen.

Nun sollen sie ihre eigene Krankenhausarztnummer verwenden, die sie bis zum 30. Juni zugeteilt bekamen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) empfiehlt den Kassen jedoch, Fehler an dieser Stelle bis zum 30. September nicht zu retaxieren. Durch die Corona-Pandemie könne man nicht davon ausgehen, dass flächendeckend alle Ärzte ihre Arztnummer bereits erhalten haben.

Für PTA bedeutet dies bei der Rezepteingabe, dass sie ein wachsames Auge benötigen, denn die BtM- und T-Entlassrezepte werden auf dem gelben beziehungsweise weißen Formular ohne den Kennzeichnungsbalken „Entlassmanagement“ im Personalienfeld ausgestellt. Erkennbar ist die besondere Verordnung jetzt nur noch an der Endziffer 4 im Statusfeld.

Coronabedingt gelten für Entlassrezepte derzeit gelockerte Regelungen:

  • Es muss nicht die kleinste Größe nach Packungsgrößenverordnung abgegeben werden, Ärzte dürfen auch größere Normgrößen verordnen.
  • Arznei- und Verbandmittel dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen (statt sieben) aufgeschrieben werden.
  • Entlassrezepte sind sechs Werktage gültig (statt drei).

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: apotheke adhoc

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