Nicht jede Nebenwirkung ist während klinischen Studien aufgetreten, daher ist es wichtig auch nach der Zulassung noch Meldungen zur Arzneimittelsicherheit zu sammeln und auszuwerten. © EdnaM / iStock / Getty Images Plus

Arzneimittelsicherheit | Nebenwirkungen

NEUES ONLINE-SYSTEM VEREINFACHT MELDUNGEN

Mit dem neuen Portal nebenwirkungen.pei.de sollen Bürgerinnen und Bürger nun noch einfacher unerwünschte Arzneimittelwirkungen an das Paul-Ehrlich-Institut und das BfArM melden können.

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Seit Oktober 2012 können auch Laien Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen online melden, in jedem Beipackzettel werden sie über das Recht darauf und die entsprechende Meldeadresse aufgeklärt. Hierfür schufen das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine entsprechende Internet-Seite. Seitdem hat die Zahl der Meldungen stark zugenommen, anscheinend haben die verantwortlichen Behörden damit einen Nerv getroffen. Da es sich allerdings um einen komplexen Vorgang handelt, gestaltet sich das Ausfüllen des Formulars für viele als ebenso knifflig.

Durch ein „Update“ des Portals schafften PEI und BfArM nun ein neues, klarer strukturiertes und barrierefreies Formular, das in allgemeinverständlicher Form durch den Vorgang leitet. Neu ist auch, dass ab sofort in einer Meldung mehrere auftretende Nebenwirkungen zu einem Arzneimittel als auch mehrere Arzneimittel, die eine einzelne Nebenwirkung hervorrufen, zusammen angegeben werden können – zuvor mussten Einzelvorgänge gestaltet werden. Das Formular kann zudem via PC, Tablet oder Smartphone aufgerufen werden. In welchen Zuständigkeitsbereich die Meldung fällt (BfArM oder PEI) muss der Laie nicht entscheiden, er kann die Meldung außerdem anonym und ohne großen Zeitaufwand verfassen.

Und eine rege Teilnahme ist von Seiten der Behörden gewünscht, das Melden von Verdachtsfällen trägt maßgeblich zur Arzneimittelsicherheit bei. So ist es möglich, Informationen über mögliche Arzneimittelrisiken in der breiten Anwendung auch nach der Zulassung zu gewinnen. In diesem Sinn ist die Nutzung des Online-Meldeportals natürlich auch Fachkreisen wie gewohnt geöffnet. Die Meldungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an die Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen weitergeleitet. Auf diesem Weg können Verdachtsfälle für die Arzneimittelsicherheit gebündelt, differenziert und ausgewertet werden. Das behördliche Arzneimittelüberwachungssystem kann somit zeitnah eingeschaltet werden und entsprechend reagieren. Auch wenn eine Meldung natürlich nicht den Arztbesuch ersetzen soll, es ist eben nur wichtig, entsprechende beobachtete oder erlebte Risiken mitzuteilen.

Prof. Karl Broich, Präsident des BfArM sagt dazu: „Mit dem neuen Meldeportal wollen wir es Patientinnen und Patienten noch leichter machen, Nebenwirkungen zu melden. Denn je früher und detaillierter wir Meldungen erhalten, desto früher können wir Risikosignale erkennen und bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen für den Patientenschutz treffen." Die neue Webseite ist direkt erreichbar über www.nebenwirkungen.pei.de und über eine Verlinkung auf den Webauftritten des BfArM und des PEI.

Farina Haase,
Apothekerin, Volontärin

Quelle: www.pei.de

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