Psychotherapeut mit Patientin vor Waldtapete
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Psychotherapie | Akutbehandlung

NEUE PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE UND AKUTBEHANDLUNG

Ab 1. April 2017 starten umfangreiche Neuregelungen in der ambulanten Psychotherapie. Patienten können künftig eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

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Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen vermittelt innerhalb einer Woche einen Termin zu einer Sprechstunde in zumutbarer Entfernung. Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen. Wird in der Sprechstunde akuter Behandlungsbedarf erkannt, ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung möglich, die direkt nach der Sprechstunde beginnen kann.
Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen hin. So werden Menschen, die in einer psychischen Krise sind, schneller ambulant aufgefangen. Die Akutbehandlung umfasst künftig bis zu zwölf Stunden beim Therapeuten. Ziel ist es, die Patienten zu stabilisieren und eine kurzfristige Besserung zu erreichen. Die Patienten werden auch gestärkt, wenn sie trotz ihrer psychischen Krise im gewohnten familiären, beruflichen und sozialen Umfeld bleiben können.
Über die Terminservicestellen der KV Hessen können freie Plätze für eine psychotherapeutische Sprechstunde und - sofern in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein akuter Behandlungsbedarf bestätigt wurde - eine Akutbehandlung erfragt werden. Eine Überweisung, um die Terminservicestelle der KV in Anspruch zu nehmen, ist nicht notwendig. Lediglich die Versicherungskarte sollte bereitgehalten werden.
Die psychotherapeutische Sprechstunde wird von ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichentherapeuten mit Kassenzulassung angeboten. Das Angebot umfasst eine ambulante oder stationäre Behandlung, eine Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe oder andere Präventionsmaßnahmen.

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