© drubig-photo - Fotolia.com

Arbeitsrecht

KEIN ZWANGSURLAUB IM KARNEVAL

Wenn Apotheken in der Karnevalszeit ganz oder teilweise geschlossen bleiben, darf dies nicht zulasten der Mitarbeiter gehen. Es dürfen keine Minusstunden oder gar Urlaubszeiten angerechnet werden.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc

×