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GESUNDHEITSMINISTER VEREINFACHT AUSBILDUNG
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen weiteren Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser regelt im Detail, wie die Ausbildungen der Gesundheitsberufe während der Pandemie fortgeführt werden sollen. Insbesondere Unterricht und Prüfungen sollen so abgewandelt werden, dass sie den Auszubildenden auch bei Kontaktbeschränkungen zur Verfügung stehen. Außer den pharmazeutisch-technischen AssistentInnen sind auch Alten-, Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Hebammen und Notfallsanitäter von der Ausbildungsverordnung betroffen.
So dürfen Unterrichtseinheiten nun auch in digitaler Form erfolgen, seien es Vorlesungen, Präsentationen, Versuchsbesprechungen oder Demonstrationen. Prüfungsausschüsse dürfen aus weniger Prüfern mit anderer Qualifikation als üblich bestehen, mindestens sind jedoch drei Prüfer erforderlich. Laborprüfungen dürfen in Absprache mit der zuständigen Behörde verkürzt oder anderweitig abgefragt werden. Auch können Auszubildende, mit behördlicher Zustimmung, ihre Ausbildungszeit um sechs Monate verlängern - dies soll jedoch nur im absoluten Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.
Die zuständigen Behörden sind angehalten, die Qualität der Ausbildung auf diesem digitalen Weg regelmäßig zu überprüfen. Das Gesetz gilt maximal bis zum 31. März 2022.
Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin
Quelle: Pharmazeutische Zeitung