Eine Person übergibt einer anderen einen Karton mit der Aufschrift "Covid-19 Vaccine Urgent".
Wie Apotheken Corona-Impfstoff bestellen und an Ärzte liefern sollen, ist genau geplant. © No-Mad / iStock / Getty Images Plus

Arztpraxen | Belieferung

GENAU GEREGELT: MONTAG IST IMPFSTOFF-TAG

Nach Ostern sollen auch Hausärzte gegen COVID-19 impfen dürfen, die benötigten Impfstoffe liefern die Apotheken. Wer wann bestellen darf und ausliefern soll, ist genau geregelt – schließlich ist die Ware knapp und tiefgekühlt. Ein Überblick.

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Vier Parteien haben einen Plan erarbeitet, wie COVID-Impfstoffe in die Arztpraxen kommen sollen: die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das Konzept sieht vor, dass Ärzte immer nur bei derselben Apotheke ordern, über die sie auch sonst ihren Sprechstundenbedarf beziehen. Apotheken wiederum sollen nur bei ihrem Haupt-Großhändler bestellen. Los geht´s am 30. März, Dienstag vor Ostern.

Hausärzte sollen ihre Bestellung am kommenden Dienstag bis 12 Uhr in den Apotheken aufgeben. Die Apotheken sammeln diese und geben sie bis 15 Uhr an ihren Großhandel weiter. Am Mittwoch, dem 31. März, informieren die Großhändler die Apotheken, welche Mengen sie tatsächlich liefern können. Entsprechend kürzen die Apotheken die ärztlichen Bestellungen gleichmäßig und informieren die Praxen, sodass diese Impftermine vereinbaren können. Die erste Lieferung soll dann am folgenden Dienstag, 6. April, spätestens aber am Mittwochmorgen, in den Apotheken eintreffen und von dort schnellstmöglich in die Praxen gebracht werden. Sind die Osterfeiertage vorüber, also ab Kalenderwoche 14, sollen die Bestellungen dann immer nach diesem Zeitplan erfolgen:

Zeitplan: Montag ist Impfstoff-Tag
Dienstag bis 12 Uhr:
Die Praxis bestellt in der Apotheke
Dienstag bis 15 Uhr: Die Apotheke bestellt beim Großhändler
Donnerstag: Der Großhändler meldet zurück, welche Mengen er liefern kann. Die Apotheke kürzt die Bestellungen der Ärzte gleichmäßig und informiert die Praxen.
Folgemontag: Der Großhändler liefert an die Apotheke
Montagnachmittag: Die Apotheke beliefert die Praxis

So sollen die Praxen bestellen
Zunächst dürfen nur Hausärzte gegen COVID-19 impfen. Die Bestellung sollen sie an die Apotheke richten, über die sie auch sonst ihre Impfstoffe beziehen. So soll sichergestellt werden, dass der Impfstoff fair verteilt wird. Genau wie für den Sprechstundenbedarf verwenden die Praxen das rosa Muster-16-Formular. Die Bestellung ist über die lebenslange Arztnummer (LANR) an den Arzt gebunden.

Solange nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht, sollen die Ärzte für Erstimpfungen ohne Angabe des Herstellers bestellen. In der Woche vor Ostern stehen (theoretisch) 20 Impfdosen pro Arzt zur Verfügung, ab dem 5. April wöchentlich 18 bis 50 Dosen. Erst, wenn größere Mengen an Impfstoff verfügbar sind, können Ärzte herstellerspezifische Bestellungen aufgeben. Anders ist dies bei der Zweitimpfung: Hierfür müssen die Ärzte in der Vorwoche zum Impftermin mit Herstellerangabe vorbestellen. Das könnte dann so aussehen:

40 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon 8 Impfstoffdosen Comirnaty BioNTech/Pfizer und 5 Impfstoffdosen COVID-19-Vaccine AstraZeneca für Zweitimpfungen

So bestellen Apotheken beim Großhändler
Apotheken sollen nur bei ihrem Hauptlieferanten bestellen, damit sichergestellt ist, dass der verfügbare Impfstoff entsprechend der Verteilungsschlüssel der Bundesländer ausgeliefert wird. Die Impfstoff-Bestellung soll nicht mit den anderen Bestellungen der Apotheke zusammengefasst werden, sondern in einem eigenen Auftrag übermittelt werden. Zunächst kann nur Comirnaty von BioNTech von Hausärzten verimpft werden. Die Bestellmenge wird in Vials angegeben; eine Ampulle Comirnaty ergibt sechs Einzeldosen. Die Pharmazentralnummer für ein Vial soll ab dem 30. März funktionieren.

So wird ausgeliefert
Der Zeitpunkt, an dem der Großhandel mit der Auslieferung beginnt, wird dokumentiert, denn nun beginnt die Vakzine, von – 60 bis -90 Grad, auf Kühlschranktemperatur aufzutauen. Ab dann muss er innerhalb von 5 Tagen (120 Stunden) verimpft werden. Die Kühlkette muss unbedingt eingehalten werden. Die Begleitdokumentation des Auftauprozesses wird vom Großhandel an die Apotheke und dann weiter an die Praxis übergeben. Rekonstituiert wird der Impfstoff erst in der Praxis.

Enges Zeitfenster
Aufbrauchfrist nach Transportbeginn:
5 Tage
Maximale Transportzeit: zwölf Stunden bei 2 bis 8 Grad (kann unterbrochen und später fortgesetzt werden)
Haltbarkeit bei Raumtemperatur: 2 Stunden (Transport muss gekühlt erfolgen)
Aufbrauchfrist nach Rekonstitution: 6 Stunden, ungekühlt

…und das Impfzubehör?
Zusammen mit dem Impfstoff bestellen die Praxen auch die entsprechende Menge Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung. Laut ABDA ist „eine nähere Spezifikation des Zubehörs“ nicht erforderlich, da das Impfzubehör impfstoffbezogen standardisiert ist. Die Belieferung des Großhandels an die Apotheken erfolgt unter „Zugabe des Impfzubehörs pro Einzelbestellung“.

Wie genau die Impfstoff-Belieferung abgerechnet wird, regelt die Coronavirus-Impfverordnung, die derzeit noch als Entwurf vorliegt. Vermutlich erhalten Apotheken die Vergütung über ihre Rechenzentren vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Impfstoff von AstraZeneca soll ab Ende April für Arztpraxen verfügbar sein.

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/impfstoffe-fuer-arztpraxen-so-soll-es-gehen
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arztpraxen-muessen-bis-dienstag-erste-covid-impfstoffe-bestellen-124599/seite/alle/ 

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