Eine Fotografie von sieben verschiedenfarbigen Hühnern.
Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. © Joaquin Corbalan / iStock / Getty Images Plus

Vogelgrippe | Infektionskrankheit

GEFLÜGELPEST-RISIKO ALS HOCH EINGESTUFT

In Norddeutschland und in den Niederlanden sind in den vergangenen Tagen mehrere Wildvögel an der Geflügelpest verendet. Erste Nutztierbestände sind betroffen. Die Behörden halten das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen für „hoch“.

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Der Fund mehrerer an Geflügelpest verendeter Wildvögel in Norddeutschland und in den Niederlanden hat auch die Behörden in Nordrhein-Westfalen alarmiert. In NRW sei zwar noch kein Fall nachgewiesen, teilte das Landwirtschaftsministerium am Samstag auf Anfrage mit. Dennoch werde das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Zoos vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) als hoch eingestuft. Geflügelhalter in NRW seien daher dazu aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Das Ministerium betonte, dass es bereits Ausbrüche von Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen in Großbritannien, den Niederlanden und auch in Deutschland gebe. Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Bei Hühnern und Puten werden nach Angaben des Ministeriums die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.

  • Laut der Geflügelpest-Verordnung dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Das Mininsterium teilte mit:

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Das Ministerium bat auch die Bevölkerung um Mithilfe. Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel entdecke, solle dies dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt melden. Eine Aufstallpflicht für Freilandgeflügel gibt es noch nicht. Das Ministerium verwies aber auf die Einschätzung des FLI, wonach die Aufstallung als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden könne.

In einem Erlass forderte das Ministerium am Freitag Kreise und kreisfreie Städte auf, eine Risikobewertung nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung vorzunehmen. „Hierbei sollen Gebiete identifiziert werden, bei denen ein erhöhtes Risiko der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel besteht.“ Solch eine Risikobewertung sei eine wesentliche Voraussetzung für die Anordnung einer Stallpflicht.

Im Winter 2016/2017 hatte es eine große Geflügelpest-Epidemie in Deutschland gegeben. Über 900 000 Tiere mussten damals bundesweit gekeult werden.

Quelle: dpa

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