Berufspolitik | Nachgefragt
WAS LÄSST SICH BEI EINEM UNFALL GELTEND MACHEN? WELCHE FERTIGKEITEN LERNT EIN PTA-PRAKTIKANT?
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Sinkt das Quecksilber unter den Gefrierpunkt, wird manche Autofahrt zur Rutschpartie. Und Auffahrunfälle gehen schnell ins Geld. Falls es sich um eine beruflich bedingte Fahrt handelt, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten bei Ihrer Steuererklärung anzugeben. In diese Kategorie fallen Fahrten zur Arbeit und zurück, aber auch zu beruflichen Fortbildungen oder Vorstellungsgesprächen. Wer im Auftrag der Apothekenleitung Arzneimittel ausfährt, handelt ebenfalls in diesem Sinne.
Sollte Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet sein, den Schaden voll zu erstatten, können Sie Unfallkosten steuermindernd unter Werbungskosten geltend machen – auch bei eigenem Verschulden! Steuerberater empfehlen, sofort nach dem Unfall alle Unterlagen zu sammeln: Wichtig sind Quittungen für Reparaturkosten, Selbstregulierung, Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Kosten für Gutachter, Anwälte oder Gerichte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ergänzt noch schriftliche Zeugenaussagen oder polizeiliche Protokolle. Bei einem Totalschaden oder bei einem Bagatellschaden, der nicht repariert wird, kann der Wertverlust als „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“ (AfaA) bei den Werbungskosten angegeben werden.
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Umschau Zeitschriftenverlag, DIE PTA IN DER APOTHEKE, Petra Peterle, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de
Während der zweieinhalbjährigen Ausbildung zur PTA sind zwei Praktika vorgeschrieben. Das erste, die Famulatur, umfasst 160 Stunden. Das zweite Praktikum, welches sich an die zweijährige schulische Ausbildung anschließt, ist halbjährig. Nun wird der Auszubildende in Rezeptur- und Laborarbeiten fit gemacht, ebenso in der Herstellung von Individualrezepturen nach ärztlicher Vorschrift, der Prüfung der Ausgangsstoffe und deren Dokumentation. Des weiteren wird aktiv die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, die Beratung von Kunden zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren vermittelt.
Hier gilt es, Rezepte auf Vollständigkeit der Angaben zu prüfen. Auch lernt man in der Praxis patientenverständliche Kundengespräche zu führen. Beim Einblick in die Verwaltung des Warenlagers lernt man, worauf zu achten ist bei der Verfalldatenkontrolle, Dokumentationspflicht einiger Arzneimittel, Lagerortverwaltung und mehr. Um zur letzten Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Arbeitstagebuch eingereicht werden. Darin müssen sowohl Labor- (Prüfungsarbeiten) als auch Rezepturarbeiten dokumentiert werden, die durch den Apothekenleiter geprüft und abgezeichnet werden müssen.
Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 01/17 auf Seite 83.