Augen | Brille und Co
VOLLER DURCHBLICK MIT DEN RICHTIGEN SEHHILFEN
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Ob Brille oder Kontaktlinsen - auf eine Sehhilfe sind viele angewiesen. Doch selbst wenn sie ein Augenarzt verordnet, bekommen Krankenversicherte in der Regel nur einen Teil der Kosten erstattet. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2003 beschlossen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Sehhilfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen aufkommt.
Seither müssen Verbraucher beim Optiker den anderen Teil aus eigener Tasche zahlen. Das kann erheblich ins Geld gehen. Aber von Fachgeschäft zu Fachgeschäft gibt es Preisunterschiede. «Wie bei vielen Hilfsmitteln ist es für Versicherte auch bei Sehhilfen ratsam, sich bei mehreren Anbietern umfassend zu informieren und zu vergleichen», sagt Janka Hegemeister vom GKV-Spitzenverband in Berlin.
Welche Sehhilfe ist die richtige?
Brille oder Kontaktlinsen - auf welches Korrektionsmittel die Wahl fällt, ist in vielen, wenn auch nicht allen Fällen eine Frage der persönlichen Vorliebe. Der eine steht aus ästhetischen Gründen auf Kontaktlinsen, der andere eher aus praktischen. Schließlich sind Brillengläser mit einer hohen Dioptrienzahl dicker und schwerer.
Doch die Frage nach Brille oder Kontaktlinsen hängt auch von der Sehstärke, dem Gesundheitszustand der Augen, den individuellen Aktivitäten wie etwa Sport oder auch von der beruflichen Tätigkeit ab. Wer sich unschlüssig ist, welche Sehhilfe die richtige ist, sollte sich beim Augenarzt oder im Optik-Fachgeschäft beraten lassen.
Viele Möglichkeiten bei Alterssichtigkeit
Oft gibt es mehrere Optionen. Beispiel Alterssichtigkeit: Ältere Menschen tun sich oft schwer damit, im Nahbereich gut zu sehen. Sie halten einen Kontoauszug, eine Zeitung oder eine SMS-Nachricht weit von sich weg, um das Geschriebene besser lesen zu können.
«Viele Betroffene favorisieren die Gleitsichtbrille als Universallösung», erklärt Lars Wandke. Er ist stellvertretender Geschäftsführer beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Manche Leute lehnen eine Gleitsichtbrille ab und wechseln lieber zwischen zwei oder drei Brillen. Es gibt bei Alterssichtigkeit aber auch die Möglichkeit, sogenannte multifokale Kontaktlinsen zu tragen - auch Mehrstärkenlinsen genannt.
Kontaktlinsen nicht immer eine Option
Wer zur Korrektur seiner Fehlsichtigkeit auf Kontaktlinsen setzt, sollte immer eine Brille in den aktuellen Stärken parat haben. «Kontaktlinsen sind keine 24-Stunden-Lösung», betont Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung.
Es kann immer mal wieder vorkommen, dass man den Augen zuliebe für eine Weile auf Kontaktlinsen verzichten muss. Zum Beispiel, wenn zur Heuschnupfenzeit die Augen gerötet sind und tränen oder im Fall einer Bindehautentzündung. Zudem lassen sich nicht alle Sehschwächen mit Kontaktlinsen korrigieren. «So ist zum Beispiel eine Korrektur von Winkelfehlsichtigkeit, die bei Brillen über Prismen ausgeglichen wird, mit Kontaktlinsen nicht möglich», so Heck.
Das zahlen die gesetzlichen Krankenkassen
Aber wie beteiligen sich nun die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für eine Sehhilfe? Generell gilt für die gesetzliche Krankenversicherung: «Das Brillengestell müssen Versicherte selbst finanzieren», sagt Hegemeister.
Für Brillengläser oder Kontaktlinsen gibt es Festbeträge. Hier gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das heißt, alle Kosten über dem Festbetrag müssen die Versicherten finanziell selbst stemmen. Allerdings hat nicht jeder, der eine Sehhilfe braucht, auch Anspruch auf diese Festbeiträge. Das ist nur bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Fall.
Erwachsene bekommen das Geld nur unter Umständen - nämlich dann, wenn sie bei bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen nicht auf eine Sehschärfe von 30 Prozent kommen oder wenn sie eine Fehlsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien bei Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit oder mehr als vier Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung haben.
Anspruch auf eine Versorgung mit Kontaktlinsen gibt es dagegen, so will es das entsprechende Gesetz, nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. «Der Umfang der Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Kassen hängt vom Einzelfall ab und reicht von rund 10 Euro für das einfachste Brillenglas bis rund 150 Euro für eine spezielle Kontaktlinse», so Wandke. Veredelungen wie entspiegelte Gläser zahlt der Versicherte selbst.
Möglichkeiten für Sparfüchse
Bei der Privaten Krankenversicherung sind Sehhilfen Bestandteil der tariflichen Leistungen. Sie können sich im Umfang unterscheiden. «In vielen Tarifen ist für Sehhilfen ein Höchstbetrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt», erklärt Heck.
Für den sparfreudigen Brillenträger bietet es sich an, bei den Gläsern auf bestimmte Extras zu verzichten. «Das können zum Beispiel Beschichtungen sein, die die Gläser weniger schmutzanfällig machen», sagt Wandke. Auch mit einer kostengünstigen Fassung lässt sich Geld sparen.
Denkbar ist auch, bei einer defekten Brille eine bestehende Fassung mit neuen Brillengläsern auszustatten. Voraussetzung dafür: «Die alte Fassung muss die nötige Beschaffenheit mitbringen, hierzu empfiehlt sich die Sicht- und Funktionsprüfung durch einen Augenoptiker», erklärt Wandke. Auch eine private Zusatzversicherung für die Brille kann für den ein oder anderen eine Option sein.
Quelle: dpa