Kassenabschlag

SOZIALGERICHT KIPPT SCHIEDSSPRUCH

Der Kassenabschlag von 1,75 Euro für das Jahr 2009 ist aus Sicht des Gerichts zu niedrig. Die Richter haben die Entscheidung der Schiedsstelle kassiert und eine Neuaufnahme des Schiedsverfahrens angeordnet.

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Das gestern verkündete Urteil des Sozialgerichts Berlin ist aber noch nicht rechtskräftig, die Schiedsstelle wird aller Voraussicht nach in Berufung gehen. Das Sozialgericht hat auch eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Der Deutsche Apothekerverband ist sehr zuversichtlich, dass das Landessozialgericht (LSG) Berlin in der nächsten Instanz erneut zugunsten der Schiedsstelle urteilt und damit den geltenden Zwangsabschlag der Apotheken an die Krankenkassen in Höhe von 1,75 Euro je Packung bestätigt. „Bekanntlich hatte das Landessozialgericht seinerzeit das Urteil des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und überdies eine sofortige Vollziehung des neuen Abschlags angeordnet“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wir gehen davon aus, dass das LSG seiner damals wie heute zutreffenden Rechtsprechung treu bleibt und damit möglichst bald für die mehr als 21400 deutschen Apotheken Gewissheit und Planungssicherheit herrscht.“  Quelle: apotheke-adhoc/abda.de

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