Laut Bundesverfassungsgericht war die Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme der Cannabis-Pflanzen eines auf Cannabis angewiesenen Schmerzpatienten, der sie selbst anbaute, nicht gerechtfertigt.
Seite 1/1
1 Minute
Seite 1/1
1 Minute
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc