Bonus/Recht
RX-BONI: BERUFSGERICHTE URTEILEN VERSCHIEDEN
Seite 1/1 1 Minute
Das Berufsgericht für Heilberufe beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem easy-Apotheker seine Rezeptboni mit Urteil vom 8. Februar verboten und eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt. Erst vor einer Woche hatte ein Berufsgericht in Mainz denselben Bonus eines anderen easy-Apothekers erlaubt.
Die Discount-Kooperation hatte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs schnell reagiert und für ihre Mitglieder ein Bonusmodell entwickelt: Zunächst 25 easy-Apotheken gaben ab November 2010 Gutscheine im Wert von einem Euro für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel ab – also maximal drei Euro pro Rezept. Die Systemzentrale kündigte allen Mitgliedern Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen an, solange sie sich an diese Form der „easy-Rezeptprämie“ hielten.
Obwohl das Bonusmodell der beiden Apotheken identisch ist, fällt die Bewertung der Gerichte unterschiedlich aus: Das Berufsgericht in Rheinland-Pfalz hatte sich bei der Bewertung an der vom BGH gezogenen wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsgrenze orientiert. Das Nürnberger Berufsgericht pocht dagegen – ebenfalls gestützt auf den BGH – auf die strenge Einhaltung der Preisbindung. In beiden Fällen waren die Apothekerkammern gegen die easy-Apotheker vorgegangen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Bayerische Apothekerkammer begrüßte die Entscheidung des Berufsgerichts. Ein anderslautendes Urteil hätte faktisch die Aufhebung geltenden Rechts bedeutet, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitglieder. Zudem sei der Bonus gemessen an der gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro durchaus beachtlich. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren vor dem Landesberufsgericht in München fortgesetzt wird. Auch das Berufsgericht in Nürnberg wird sich erneut mit dem Thema befassen: Die Kammer ist in ingesamt 14 Fällen ist in Sachen Rx-Boni gegen Apotheker vorgegangen, vier davon liegen beim Berufsgericht in München. Quelle: apotheke-adhoc.de