OLG Saarbrücken: Ärzte dürfen keine Rezepte an eine Apotheke übermitteln, selbst wenn Patienten das ausdrücklich wünschen. Das Bereithalten von Rezepten zur Abholung sei nur in medizinisch begründeten Notfällen erlaubt.
Seite 1/1
1 Minute
Seite 1/1
1 Minute
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke Adhoc