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Asthma/COPD

RAUCHERENTWÖHNUNG FÜR KRANKE AUF REZEPT?

Bislang sind Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht erstattungsfähig. Die CDU-Bundestagsfraktion will dies zumindest in Einzelfällen ändern.

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In ihrem Positionspapier zur AMG-Novelle regt sie an, bei Patienten mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma eine Ausnahme zu machen. Bei diesen Krankheitsbildern habe das Rauchen einen besonders großen Einfluss auf die Gesundheit. Deshalb sollte in diesen Fällen die Möglichkeit, die Präparate zu erstatten, nicht von vorneherein ausgeschlossen sein. Quelle: dr/pharmazeutische-zeitung.de

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