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Pille danach | Notfallkontrazeptiva

QUALIFIZIERTE APOTHEKEN-BERATUNG GEWÄHRLEISTET

Ab dem 15. März 2015 erhalten Frauen die ‚Pille danach‘ rezeptfrei in Apotheken. Den Apothekern kommt hierbei die Aufgabe zu, die Frauen umfassend, kompetent und diskret zu beraten.

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 „Die Apotheker beraten seit Jahren gewissenhaft ihre Patienten“, stellt Mira Sellheim, Mitglied des Vorstands und Patientenbeauftragte des Hessischen Apothekerverbandes e.V., fest. „Über mögliche Interaktionen und Wechselwirkungen werden wir bei der Abgabe der ‚Pille danach‘ genauso beraten wie bei der Abgabe jedes anderen Arzneimittels.“

Dennoch gibt Sellheim zu bedenken: „Im Regelfall werden die Apotheker die ‚Pille danach‘ nur an die betroffene Frau persönlich abgeben, nicht an einen Boten. Wir wollen die qualifizierte Beratung der Frauen sicherstellen.“

Auch eine Abgabe „auf Vorrat“ ist nicht vorgesehen. So kann der missbräuchlichen Verwendung der ‚Pille danach‘ entgegen gewirkt werden. Da Mädchen unter 14 Jahren Notfallverhütungsmittel im Regelfall nicht in der Selbstmedikation erhalten, sollten sie sich bei der Anwendung ärztlich beraten lassen. Die Kosten von Notfallverhütungsmitteln übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur für Frauen bis zum 20. Geburtstag, sofern der Arzt ein entsprechendes Rezept ausgestellt hat. Quelle: Hessischer Apothekerverband e. V

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