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Studie|Entlassungsmedikation

PATIENTEN WISSEN ZU WENIG ÜBER IHRE MEDIKAMENTE

Nach einem Krankenhausaufenthalt kennen die wenigsten Patienten die neu verordneten Arzneimittel, die sie zukünftig einnehmen sollen. Dies offenbart eine aktuelle Studie zur Entlassungsmedikation.

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 Sind Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf neu verordnete Medikamente angewiesen, besteht das Risiko, dass sie diese nicht richtig oder nur unzureichend anwenden. Grund dafür sind beispielsweise ein fehlender Medikationsplan, ein höheres Lebensalter aber auch die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Besonders bei längerem Aufenthalt in Krankenhäusern und Rehakliniken zeigt sich häufig der Effekt, dass Patienten wenig über die Wirkung der ihnen verordneten Medikamente wissen und in Bezug auf ihre Behandlung resignieren.

„Die Patienten sollten die Wirkung ihrer Medikamente benennen können. Wenn es uns als Ärzten nicht gelingt, diese wichtigen Informationen an die Patienten zu vermitteln, können wir auch nicht erwarten, dass die Einnahme der Medikamente nach der Entlassung aus der Klinik verschreibungsgerecht erfolgt“, sagt Professor Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorsitzende der DGIM aus München. Zudem fehlten die Informationen über verschriebene Medikamente nicht selten auch den weiterbehandelnden Ärzten, was das Risiko der Verordnung interagierender Medikamente erhöhe.

 

Die DGIM befürchtet, dass nicht zuletzt die unzureichende Vergütung im DRG-System einer umfassenden Patientenaufklärung entgegensteht. „Keine Frage: Es ist die Aufgabe der behandelnden Ärzte, ihre Patienten richtig über die Medikation aufzuklären. Dafür bleibt jedoch gerade im stressigen und wirtschaftlich orientierten Klinikalltag zu wenig Zeit – diese sprechende Medizin wird nicht honoriert“, erklärt Professor Schumm-Draeger. Die Internistin empfiehlt eine ergänzende Aufklärung der Patienten durch aktuelle Medikationspläne. Nur so könnten Ärzte Wissensdefizite auffangen und damit das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen minimieren. „Um zu gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten zukünftig besser über mögliche Risiken, die richtige Anwendung und andere Aspekte informiert werden können, müssen wir im Vergütungs-System Raum für den Austausch mit dem Patienten – die ‚sprechende Medizin‘ – schaffen. Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt“, sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Das eHealth Gesetz sehe zwar den Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch das Krankenhaus, obwohl dies inhaltlich genauso erforderlich sei – wie die aktuelle Arbeit in der DMW zeige. Die Fachgesellschaft befürchte zudem, dass im Zuge einer zunehmenden Ökonomisierung der Medizin die entscheidende persönliche Hinwendung zum Patienten zunehmend auf der Strecke bleibe und sieht dies in der aktuellen Studie bestätigt.

 Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.

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