Ausbildung | Praxissemester
PANDEMIE GEFÄHRDET PTA-PRAKTIKA
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Nach dem ersten Kundenansturm, der die Paracetamol- und Desinfektionsmittelvorräte vielerorts leergefegt hatte, erlebten zahlreiche Apotheken ab April erhebliche Umsatzeinbußen. Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen und aus Angst, sich anzustecken, vermieden Kunden es, einkaufen zu gehen – auch in Vor-Ort-Apotheken. Verständlich, dass jetzt gespart wird. Dies auf Kosten des pharmazeutischen Nachwuchses zu tun, kritisieren ADEXA und Avoxa jedoch scharf.
Einige Apotheken hatten bereits geschlossene Ausbildungsverträge „aus betrieblichen Gründen“ wieder aufgekündigt, sowohl bei angehenden PTA als auch PKA. Sie können ihre Ausbildung nun nicht wie geplant abschließen, berichtet Sandra Barisch, PTA-Lehrerin in Stuttgart und Avoxa-Botschafterin.
Bislang hatte die Apothekerschaft eine hohe Ausbildungsbereitschaft gezeigt, die dem derzeitigen Fachkräftemangel nur angemessen war. Auszubildende nun am Berufseinstieg zu hindern, sei der falsche Weg. Barisch appelliert: „Wir bitten daher alle Apothekenleiter eindringlich, trotz Corona-bedingter finanzieller Defizite ihrer Apotheke die Ausbildungs- und Praktikumsverträge einzuhalten und weiter auszubilden. Nur so schaffen wir es, den pharmazeutischen Nachwuchs dauerhaft zu sichern.“
Auf Vergütung verzichten?
Andreas May, Vorstandsvorsitzender der Apothekengewerkschaft ADEXA, pflichtet ihr bei. Gleichzeitig rät er strikt davon ab, auf die Ausbildungsvergütung zu verzichten: „ADEXA warnt alle angehenden PTA davor, auf einen Teil der Praktikumsvergütung zu verzichten. Das wäre – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – ein absolut falsches Signal.“
Was tun bei Kurzarbeit und Quarantäne?
Die Ausbildungsverordnung verbietet eine Unterbrechung des Praktikums für mehr als vier Wochen. Der tarifliche Urlaubsanspruch liegt bei 17 Tagen. Sollte es in Apotheken zu Kurzarbeit, Zwei-Schicht-Betrieb oder gar einer vorübergehenden Schließung im Infektionsfall kommen, müssen angehende PTA diese Zeit nacharbeiten – ein Zeitproblem vor dem zweiten Prüfungsabschnitt. Hier schlägt May eine ähnliche Ausnahmeregelung wie bei Pharmaziestudenten vor: Das Bundesgesundheitsministerium legte im Juni einen Entwurf vor, nach dem Studenten im praktischen Jahr bestimmte Aufgaben auch von zu Hause aus erledigen dürfen, sofern das möglich ist.
Informationen rund um die PTA-Ausbildung finden Sie hier.
Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin
Quelle: Pharmazeutische Zeitung