PACKUNGSV: FEHLER BEI OTC-AUSNAHMEN

Nicht nur unkorrekte Meldungen von Herstellern haben im Zusammenhang mit der neuen Packungsgrößenverordnung zu Fehlern in der Apothekensoftware geführt.

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Seit Jahresbeginn werden auch einige apothekenpflichtige Arzneimittel, die bei bestimmten Krankheiten von den Kassen übernommen werden, nicht mehr als erstattungsfähig angezeigt. Betroffen sind Präparate der OTC-Ausnahmeliste, die wegen der neuen Spannbreiten kein N-Kennzeichen mehr tragen. Sie sind einem Sprecher der ABDATA zufolge derzeit nicht mehr als „bedingt erstattungsfähig“ in der Software hinterlegt. Hintergrund sei eine falsche Zuordnung in der Datenbank. Die EDV meldet daher, dass eine Abgabe zu Lasten der Kasse nicht erlaubt ist, obwohl auch bei OTC-Arzneimitteln Packungen ohne N-Kennzeichen weiter erstattungsfähig sind.

Wie viele Produkte betroffen sind, wollte man bei der ABDATA nicht mitteilen. Die falschen Zuordnungen seien aber inzwischen behoben worden. Mit der Aktualisierung der Software am 15. Januar sollen die Fehler korrigiert werden. Quelle: www.apotheke-adhoc.de

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