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Packungsgrößenverordnung/Retaxationen

PACKUNGSV: DAV WARNT VOR FALSCHEN N-GRÖSSEN

Die neuen Kennzeichnungen gelten ab September. Einige Hersteller haben die Packungsgrößen schon angepasst und in der Software hinterlegt. Geben Apotheken die falsche Packung ab, drohen Retaxationen.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke Adhoc

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