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Packungsgrößenverordnung (PackungsV)

NEUE N-GRÖSSEN AB FEBRUAR

Ab dem 1. Februar gibt es für bestimmte Arzneimittel neue Packungsgrößen. Die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) wird erneut aktualisiert. Eine große Umstellung müssen die Apotheker aber nicht befürchten.

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Die Änderungen betreffen Arzneimittel, die seit Mai 2011 neu auf den Markt gekommen sind, und neue Wirkstoffkombinationen. Für einige Wirkstoffe werden zudem N-Größen festgelegt, die sich stärker an der Verordnungsrealität orientieren sollen.

Für Parkinsonmittel mit Budipin etwa sieht die N3-Größe künftig 100 statt 200 Tabletten vor, antivirale Mittel mit Ritonavir sollen 90, 300 und 450 Milliliter oder Gramm enthalten. Betroffen ist auch das Timolol-Produkt Timo-Comod. Ärzte müssen die Augentropfen ab Februar namentlich und unter Angabe der exakten Menge verordnen, damit sie weiterhin von den Krankenkassen erstattet werden. Derzeit fällt das Präparat noch unter Position „Augentropfen in konservierungsmittelfreien Mehrdosisbehältnissen“ (N1: 10 Milliliter, N2: 20 Milliliter, N3: 30 Milliliter).

Ab Februar wird diese Sonderkategorie gestrichen. Doch auch in Zukunft wird das Präparat nicht austauschbar sein: Die verfügbaren Mehrdosisbehältnisse fallen mit 10 und 20 Millilitern nicht in die N-Vorgaben für Augentropfen (5, 15 beziehungsweise 30 Milliliter) – und eine Anpassung an die vorgegebenen N-Größe schließt man beim Unternehmen aus: „Wir werden unsere Packungsgrößen nicht ändern“, sagte ein Sprecher. Ab Februar werde beobachtet, ob und wie die Änderung den Markt beeinflusse. Quelle: apotheke-adhoc.de

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