Nachgefragt 02/13
MITARBEITERGESPRÄCHE/PTA-ABSCHLUSS
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Wir haben Barbara Neusetzer und Angelika Gregor (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.
Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende ADEXA
Was bringen Mitarbeitergespräche zwischen Chef und PTA?
Von regelmäßigen Mitarbeitergesprächen profitieren PTA und Inhaber gleichermaßen – eine offene Gesprächskultur vorausgesetzt. Kolleginnen sollten mit ihrem Chef über Aufgaben, Ziele und die Zielerreichung reden. In diesem Zusammenhang sind Fortbildungsangebote ebenfalls wichtig. Gut ausgebildetes Personal ist die Basis jeder modernen Apotheke und die neue Apothekenbetriebsordnung schreibt Beratung verpflichtend vor. Aber auch kritische Themen dürfen während der Unterredungen nicht ausgespart werden.
Wichtig ist, sich auf das Gespräch gut vorzubereiten. Wenn Sie vom letzten Mal eine Gesprächsnotiz oder Zielvereinbarung haben, nehmen Sie diese als Grundlage. Notieren Sie sich Fortschritte und Erfolge, von denen die Apotheke profitiert, aber auch Punkte, an denen Sie Unterstützung benötigen oder Änderungsvorschläge. Ebenfalls wichtig: Welches konkrete Ziel wollen Sie selbst erreichen, beispielsweise eine übertarifliche Bezahlung oder eine Veränderung der Arbeitszeiten? Überlegen Sie sich Gründe, die Ihren Chef überzeugen können, sodass sich dadurch eine Win-win-Situation ergibt.
Angelika Gregor, Vorstandsmitglied BVpta
Kann man mit deutschem PTA-Abschluss in Ausland arbeiten?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings gilt für das europäische Ausland die EU-Richtlinie 2005/36. Diese besagt, dass alle reglementierten Berufe, zu denen auch der PTA-Beruf gehört, ein so genanntes Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. Das ist in den einzelnen EULändern Sache der jeweils zuständigen Behörden. Dabei gilt europaweit eine Frist von circa vier Monaten. Es ist nicht zulässig, diesen Zeitraum unnötig in die Länge zu ziehen, da die Richtlinie einzuhalten ist. Für EWR-Staaten, also Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, wird genauso verfahren.
Anders ist es auf jeden Fall für Nicht-EU-Staaten. Dort ist die Anerkennung durch das jeweilige Einwanderungsland von den dortigen, zum Teil sehr unterschiedlichen Bestimmungen abhängig. Leider ist dies nicht immer ganz klar geregelt. In den USA zum Beispiel gibt es keine einheitliche Richtlinie und die meisten deutschen PTA müssen erneut Qualifikationskurse besuchen. Zu beachten ist auch, dass der PTA-Beruf weltweit sehr unterschiedlich ausgeübt wird. Eine vorherige intensive Information ist daher unerlässlich.
Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 02/13 auf Seite 99.