Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz kann auch einen Gewinn für die Apotheken darstellen. © demaerre / iStock / Getty Images Plus

Gesetzesentwurf | Fachkräftemangel

MEHR QUALIFIZIERTE APOTHEKER AUS DEM AUSLAND

Nicht nur in der Apotheke ist der Fachkräftemangel spürbar, fast jede Branche klagt darüber. Alle Werbung der Bundesregierung, ausländische Fachkräfte anzuwerben, nimmt vielen Bewerbern nicht die bürokratischen Hürden. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Abhilfe schaffen.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Prinzipiell begrüßenswert, ist die Meinung der ABDA dazu. Einige Punkte findet die Standesorganisation der Apotheker aber nicht so gut. So sehen sie zum Beispiel das jeweilige Berufsrecht, also im Falle von Pharmazeuten die Bundes-Apothekerordnung, übergangen. Mit der Formulierung des Gesetzesentwurfs, die Aufenthaltserlaubnis berechtige „zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung“ stehe die Aufenthaltserlaubnis über der Arbeitsberechtigung. Da bestünde noch Änderungsbedarf.

Das Grundansinnen, dass Behörden im Ausland erworbene Berufsabschlüsse schneller anerkennen sollen, befürwortet die ABDA, aber für Heilberufler sei die Vorgehensweise zu kompliziert. Erst zur Ausländerbehörde, dann zur Anerkennungsbehörde – am Ende müssen alle Dokumente und Akten nur hin- und hergeschickt und doppelt geprüft werden. In der Stellungnahme heißt es daher, dass dieser Umweg die Anerkennung nur unnötig verzögere. Zudem sei die Bearbeitung der Anträge binnen vier Wochen ein zu sportliches Ziel. Hat ein Bewerber alle Unterlagen vollständig eingereicht, brauchen die zentralen Gutachtenstellen für Gesundheitsberufe derzeit rund vier Monate, da das Verfahren sehr komplex sei. Laut ABDA sei eine derartige Verkürzung des Anerkennungsverfahrens nur möglich, indem man Prüfungsstandards absenke – indiskutabel findet die Standesorganisation.

Im Falle von Apothekenberufen sei Eile in den Augen der ADBA auch keinesfalls nötig – Bewerber aus Drittstaaten dürfen schließlich schon in der Apotheke arbeiten, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Dazu genüge ein Nachweis, dass sie bereits in einer Apotheke gearbeitet haben. Bis zur Anerkennung des Abschlusses dürfen die Bewerber allerdings nur bestimmte Tätigkeiten übernehmen. In der Stellungnahme heißt es daher, dass es nichts mache, wenn die Anerkennung der Approbation ein paar Wochen länger dauere, der Antragsteller könne derzeit schon arbeiten und Erfahrungen sammeln.

Ob es sich die ABDA da nicht ein bisschen einfach macht? Die Frage ist ja auch, wem das Gesetz nützen soll. Auch dem Antragssteller oder lediglich dem Unternehmen?

Farina Haase,
Apothekerin, Volontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

×