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Fastenzeit

MEDIKAMENTE AUCH WÄHREND DES RAMADANS EINNEHMEN

Muslime sollten während des Ramadans nicht unbedacht auf ihre Medikamente verzichten. Häufig sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar.

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„Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Arzneimittel einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Einnahme ausnahmsweise auf nachts zu verschieben oder auf einen Arzneistoff mit geringer Dosierung auszuweichen.

Diabetiker sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Therapie auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw. Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.

Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch im Ramadan erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.

Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Der Fastenmonat hat am 9. Juli begonnen und endet am 7. August. Quelle: ABDA

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