BfArM/Arzneimittel-Lieferungen
LIEFERENGPÄSSE BEI ARZNEIMITTELN MELDEN
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Auf der Seite gibt es auch gleich die Möglichkeit, ein PDF-Formualar zur elektronischen Meldung von Lieferenpässen an das BfArM herunterzuladen.
Pharmahersteller sollen unter http://www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/Lieferengp/lieferengp-node.html - zunächst auf freiwilliger Basis - über Lieferengpässe ihrer Produkte informieren. Das gab das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung bekannt. Es definiert darin einen Lieferengpass als «eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Arzneimittelauslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Arzneimittelnachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann».
Um das Register nicht unnötig aufzublähen, sollen darin derzeit nur verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen, für die keine Alternativen zur Verfügung stehen, gemeldet werden. Das sind laut BMG vor allem Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimittel und Arzneimittel, die im Zusammenhang mit Operationen angewendet werden. Ärzten und Apothekern soll durch die rechtzeitige Information über Lieferengpässe die Möglichkeit gegeben werden, nach Alternativen zu suchen. Ein ähnliches Register der amerikanischen Gesundheitsbehörde konnte in den USA dazu beitragen, die Zahl der Versorgungsengpässe deutlich zu reduzieren, heißt es in der Mitteilung des BMG.
Die Regierung kommt mit der Einrichtung des Melderegisters einer Forderung nach, die Ärzte, Apotheker und Oppositionspolitiker zuletzt immer lauter äußerten. Erst kürzlich verlangte die SPD, dass Hersteller sogar dazu verpflichtet werden sollen, eine drohende Knappheit bekanntzugeben. Statt eine Meldepflicht einzuführen, orientiert sich die Bundesregierung lieber am US-amerikanischen Vorbild: Auch in den USA ist der Eintrag eines Lieferengpasses in den sogenannten Current Drug Shortages Index freiwillig. Quelle: am/bfarm.de