Textilien mit UV-Schutz sollten das Siegel „UV Standard 801“ haben. © Hakase_/ iStock / Getty Images Plus

UV-Schutz | Verbraucherschutz

KLEIDUNG MIT UV-SCHUTZ GENAU UNTER DIE LUPE NEHMEN

Um sich vor den Strahlen der Sonne zu schützen, nimmt man Sonnencreme. Es gibt aber auch Kleidung, die laut den Herstellern einen besonderen UV-Schutz beinhaltet, der die Haut vor den schädlichen Strahlen schützen soll. Aber nicht alle Produkte halten, was das Etikett verspricht, wie das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz bekannt gab.

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Im Jahr 2014 lag die Beanstandungsquote noch bei 7,4 Prozent. Nun ist sie in den vergangenen vier Jahren auf 12,7 Prozent angestiegen, eine deutliche Verschlechterung. Von den 79 Proben, die 2018 vom LUA untersucht wurden, mussten immerhin zehn beanstandet werden. Und dabei handelt es sich nicht nur um Produkte von No-Name Firmen, sondern um Textilien von verbreiteten Marken. Allen konnte der „Ultraviolet Protection Factor UPF“ nicht gegeben werden. Die Situation für die Verbraucher hat sich somit leider verschlechtert.

Vor allem Eltern mit Kleinkindern sollten genau hinschauen, bevor sie ein solches Produkt kaufen. Denn die Kinderhaut ist besonders empfindlich und kann noch nicht ausreichend Pigmente produzieren. Ein körpereigener Schutz vor Sonnenstrahlen entwickelt sich erst nach einiger Zeit. Aus diesem Grund sollte es unbedingt vermieden werden, dass Kleinkinder ungeschützt der Sonne ausgesetzt werden. Wer also solche Kleidung kauft, sollte erstens darauf achten, ob der UPF gegeben wurde und außerdem zusätzlich Sonnencreme verwenden.

Textilien mit UV-Schutz sollten das Siegel „UV Standard 801“ haben. Es besagt, dass die Textilien geprüft wurden und die Schutzfunktion auch im feuchten und gedehnten Zustand noch gegeben ist.

Nadine Hofmann,
Leitung Online-Redaktion

Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

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