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AMG-Novelle/Versandapotheken

KEINE BEDENKEN BEI VERSANDHANDEL

Die Bundesregierung hat das von den Bundesländern geforderte Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zurückgewiesen.

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„Dem Vorschlag stehen verfassungsrechtliche Bedenken entgegen“, heißt es in einer Reaktion der Regierung auf die Bundesratsbeschlüsse zur AMG-Novelle. Ende März hatte sich die Länderkammer in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, den Versand mit RX-Medikamenten zu verbieten. Als Grund nannte sie mangelnde Sicherheit im Internet. Die Patienten könnten im Netz nur unzureichend legale Versender von illegalen Anbietern unterscheiden.

Die Bundesregierung teilt diese Bedenken nicht. Es gebe keine Hinweise darauf, „dass die Arzneimittelabgabe im Wege des Versandes erhöhte Gefahren für die Arzneimittelsicherheit oder den Gesundheitsschutz von Patientinnen und Patienten gegenüber der Arzneimittelabgabe in öffentlichen Apotheken in sich birgt“, heißt es. Quelle: sch/pharmazeutische-zeitung.de

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