Wettbewerbsrecht/Rx-Bonus
KEIN RABATT FÜR AUSLÄNDISCHE VERSANDAPOTHEKEN
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Ein entsprechender Passus steht im Referentenentwurf der AMG-Novelle, der Anfang Dezember versandt wurde: Der AMPreisV unterliegen demnach auch Arzneimittel, die aus dem Ausland nach Deutschland verschickt werden. Laut Begründung dient die Regelung der Rechtssicherheit und der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Versandapotheken, die in Deutschland Arzneimittel vertreiben – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
Eigentlich, so heißt es in der Begründung mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Rx-Boni weiter, handele es sich nur um eine Klarstellung. Da aber wegen der abweichenden Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung des Gemeinsamen Senats zu rechnen sei, halte man die Regelung für angzeigt.
Derzeit gehören Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Standardrepertoire holländischer Versandapotheken. Solche Rx-Boni sind in Deutschland, wenn überhaupt, nur bis zu einer Bagatellgrenze von rund einem Euro zulässig. Die deutschen Apotheken klagen seit Jahren über diese Ungleichbehandlung. Quelle: apotheke-adhoc.de