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Arzneimittel-Herstellung

KEIN DISPENSIERRECHT FÜR TIERÄRZTE?

Ist das Dispensierrecht für Tierärzte noch zeitgemäß ist und sollten bereits bestehende Regelungen verschärft werden?

Seite 1/1 1 Minute

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Das derzeitige Recht gehe zurück auf eine Ausnahme vom Apothekenmonopol, die in den 1950er Jahren für die Tierärzte geschaffen wurde, sagte Bundesagrarministerin Ilse Aigner der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Es stellt sich die Frage, ob das noch in die Zeit passt.“

Die Bundesländer hatten zuvor eine Überprüfung des Dispensierrechts gefordert. Zudem sollen den Ländern zufolge Antibiotika in der Tierhaltung nur noch in therapeutisch notwendigen Einzelfällen verwendet werden dürfen, nicht systematisch zur Mast. Das teilten die Agrarministerien von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gestern nach einem Treffen der Ländervertreter mit.

Verlangt wird demnach auch eine zentrale Datenbank für den Antibiotika-Einsatz in Betrieben und eine komplette Kontrolle der Vertriebswege von Tierarzneimitteln bis zur Hausapotheke. Aigner will die Bestimmungen für den Medikamenteneinsatz in der Tiermast ebenfalls verschärfen. Nach einem Gesetzentwurf ihres Ressorts sollen etwa die Regeln zur Anwendungsdauer und Dosierung verschärft werden. Sie hatte die Länder zur konsequenten Überwachung und Ahndung von Verstößen aufgefordert. Quelle: apotheke-adhoc.de

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