Schwangere sollten in der Schwangerschaft unbedingt auf Alkohol verzichten. © Highwaystarz-Photography / iStock / Getty Images Plus

Tag des alkoholgeschädigten Kindes | BZgA

KEIN ALKOHOL IN DER SCHWANGERSCHAFT

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nimmt den Tag des alkoholgeschädigten Kindes am heutigen Montag noch einmal zum Anlass, auf die schwerwiegenden Folgen, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft für das Kind entstehen können, hinzuweisen.

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Während der Schwangerschaft sollten die werdenden Mütter unbedingt auf den Genuss von Alkohol verzichten. Gönnt man sich dennoch mal hier und da ein Schluck oder Gläschen, kann dies zu schwerwiegenden Schädigungen des Kindes führen.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Alkohol ist ein Zellgift – das gilt in jedem Alter. Allerdings gefährdet jeder Schluck Alkohol, den Schwangere trinken, doppelt: Insbesondere beeinflusst er die Entwicklung des ungeborenen Kindes negativ. Frauen sollten daher für die gesamte Dauer der Schwangerschaft vollständig auf Alkohol verzichten. Alkohol gelangt aus dem Blut der Mutter direkt in den Kreislauf des Ungeborenen und verteilt sich in dessen Körper. Das Zellgift Alkohol kann bereits in kleinen Mengen die wachsenden Organe und insbesondere das Nervensystem schädigen. Diese Schädigungen sind vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter in der Schwangerschaft keinen Alkohol trinken. Hilfreich für Schwangere ist dabei die Unterstützung durch den Partner und das Umfeld.“

In Deutschland werden Schätzungen zufolge jährlich mehr als 10 000 Kinder mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen geboren. Etwa 3000 weisen sogar das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS) auf. Kinder, die von einem solchen Syndrom betroffen sind, haben meist ihr ganzes Leben lang mit den Folgen zu kämpfen und sind auf Hilfe angewiesen. Ein solches FAS muss auch nicht immer gleich auffallen. Doch selbst weniger stark ausgeprägte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) führen letztlich zu einer Vielzahl von körperlichen, kognitiven und auch sozialen Einschränkungen. Diese können sich auch erst später, beispielsweise mit dem Schulalter bemerkbar machen.

Um eine frühzeitige Aufklärung zu gewährleisten, bietet die BZgA Paaren Informationsmaterialien zum Thema Entstehung und Vermeidung Fetaler Alkoholspektrum-Störungen an. Mit solchen Maßnahmen sollen die Eltern für das Thema noch mehr sensibilisiert werden. Fällt es Schwangeren schwer, während dieser Zeit auf Alkohol zu verzichten, kann das Internetportal IRIS anonym unter www.iris-plattform.de Hilfe leisten. Die Risiken, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft entstehen, sollten aber auch bei den Vorsorgeuntersuchungen und der Schwangerschaftsbetreuung Thema sein. Hierfür stellt die BZgA Fachkräften der Schwangerenvorsorge einen Leitfaden für die Beratung von Schwangeren zum Alkoholverzicht zur Verfügung.

Angebote der BZgA zum Thema:

Kostenfreie BZgA-Informationsmaterialien zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft

Faltblatt „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“

Broschüre „Andere Umstände – neue Verantwortung“. Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit

Broschüre „Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere“

Kostenfreie BZgA-Informationsmaterialien für gynäkologische Fachkräfte und Hebammen zur Beratung von Schwangeren:

Praxismodule „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“

Bestellung der kostenlosen Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
50819 Köln
Fax: 0221 8992257
E-Mail: order(at)bzga.de
www.bzga.de/infomaterialien/

Weitere Informationen der BZgA zum Thema unter:

www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit

www.familienplanung.de/schwangerschaft/das-baby-vor-gefahren-schuetzen/alkohol/

Online-Beratungsangebot IRIS:
www.iris-plattform.de


Nadine Hofmann,
Leitung Online-Redaktion

Quelle: www.bzga.de

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