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DAV/Krankenkassen/Apothekenhonorar

KASSENABSCHLAG: VERHANDLUNGEN GESCHEITERT

GKV-Spitzenverband und Deutsche Apothekerverband (DAV) konnten sich auch beim Treffen am Dienstag nicht einigen. Nun muss vermutlich erneut eine Schiedsstelle entscheiden.

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Der DAV hatte sich offenbar schon nach dem ersten Treffen am 17. Oktober darauf eingestellt, dass es auf dem Verhandlungsweg zu keiner Einigung kommt. Die ABDA hat bereits eine Protestkampagne gegen das Verhalten der Krankenkassen vorbereitet, die jetzt anrollen kann. Die Verhandlungspartner konnten sich noch nicht einmal auf eine gemeinsame Verhandlungsbasis einigen. Der GKV-Spitzenverband sieht den derzeitigen Abschlag von 2,05 Euro als Ausgangswert, die Apotheker 1,75 Euro. Auch über die Anerkennung der gestiegenen Ausgaben auf Seiten der Apotheken sind sich beide Seiten uneins: Der DAV will die Belastungen für 2011 und 2012 veranschlagen, die Kassen nur das laufende Jahr. Quelle: apotheke-adhoc.de

Die ADEXA zum Abbruch der Verhandlungen von DAV und Krankenkassen:

Mit dem AMNOG hat die Regierung ein auf zwei Jahre befristetes Sparpaket zulasten der öffentlichen Apotheken und zugunsten der zum damaligen Zeitpunkt finanziell unterfinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung aufgelegt. Jetzt – nach Ablauf dieser zwei Jahre – hat sich die Situation drastisch geändert: Während die Kassen Milliardenüberschüsse hüten, hat der Sparzwang viele der ohnehin durch diverse „Reformgesetze“ geschröpften Apotheken an die Grenzen der Belastbarkeit geführt oder sogar zur Schließung gezwungen. Apothekeninhaber und Mitarbeiter erwarten, dass dieses Sonderopfer jetzt vereinbarungsgemäß aufgehoben wird und ihre pharmazeutische Arbeit zugunsten der Versicherten von den Kassen anerkannt und entsprechend honoriert wird.

Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und ein Ende des wachsenden Fachkräftemangels ist nur bei fairen Gehältern für die rund 131 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich – und einer leistungsgerechten Honorierung der Apotheken. Dabei sollte in Zukunft auch die Beratungsleistung der Apotheken honoriert werden. Schließlich bescheren die Apotheken durch die Betreuung und Beratung der PatientInnen den Kassen erhebliche Ersparnisse. Die Befristung des für zwei Jahre von 1,75 Euro auf 2,05 Euro erhöhten Zwangsrabatts an die Kassen ist im Übrigen von Vertretern der Regierungsparteien und insbesondere von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr mehrfach öffentlich betont worden.

Indem die Kassen diese Vorgaben des Gesetzgebers ignorieren, schwächen sie die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und gleichzeitig das Vertrauen der Politik in die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung. Als Interessenvertretung der Angestellten aller Berufsgruppen in den öffentlichen Apotheken unterstützt ADEXA daher die begründeten Forderungen der ABDA, des Deutschen Apothekerverbandes und der Arbeitgebervertretungen auf Landesebene ausdrücklich. Die durch Rabattverträge und die neue Apothekenbetriebsordnung stetig steigende Arbeitsbelastung ist in Form einer weiteren Absenkung des Abschlags zu berücksichtigen. Quelle: adexa-online.de 

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