Rabattverträge
KASSENABSCHLAG: 2010 UNVERÄNDERT, 2009 UNENTSCHIEDEN
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Dem Vernehmen nach wurde der Schiedsspruch gegen die Stimmen des Deutschen Apothekerverbands getroffen, der eine weitere Absenkung des Zwangsrabatts gefordert hatte. Demnach hätte der GKV-Spitzenverband dem Wert zugestimmt. Details waren von den Beteiligten bislang nicht zu erfahren. Kassen und Apotheker sind in der Schiedsstelle mit je fünf Mitgliedern Vertretern, außerdem gibt es drei unabhängige Vorsitzende. Beide Seiten können vor dem Sozialgericht Berlin gegen den Schiedsspruch zu klagen.
Die Krankenkassen wollten das Schiedsverfahren eigentlich aussetzen, bis über den Kassenabschlag 2009 rechtskräftig entschieden ist. Doch der Antrag des GKV-Spitzenverbands war bei der ersten Verhandlungsrunde am 4. Juli abgelehnt worden. Die unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle hatten klargestellt, dass aus ihrer Sicht der Schiedsspruch für das Jahr 2009 Verhandlungsgrundlage für 2010 ist, also ein Kassenabschlag von 1,75 Euro.
Eigentlich könnten sich die Apotheker freuen. Denn mit dem Schiedsspruch haben die Kassen überraschend einen Kassenabschlag in Höhe von 1,75 Euro akzeptiert – zumindest für 2010. Um eben diesen Betrag kämpft der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Verfahren um den Abschlag 2009 bis heute. Doch die Reaktion aus dem Apothekerhaus auf den neuen Schiedsspruch klang Dienstagabend ziemlich enttäuscht. Der Grund dürfte in einer Klausel der Entscheidung liegen: Der Abschlag von 1,75 Euro gilt unter dem Vorbehalt, dass der Schiedsspruch für 2009 nicht gekippt wird. Dieses Verfahren liegt gerade beim Landessozialgerich Berlin-Brandenburg.
Fünf Stunden hatten der GKV-Spitzenverband und die Vertreter des DAV am Dienstag mit den drei unparteiischen Mitgliedern der Schiedsstelle verhandelt. Am Ende stellten die Vorsitzenden einen Abschlag von 1,75 Euro zur Abstimmung. Die Kassen votierten dafür, der DAV dagegen – vermutlich wegen des eingebauten Vorbehalts. Mit den Stimmen der Unparteiischen wurde der neue Kassenabschlag beschlossen. Wenn die Begründung vorliegt, haben beide Seiten vier Wochen Zeit, gegen den Schiedsspruch zu klagen.
Details zu der Entscheidung sind noch nicht bekannt. Offenbar hat sich aus Sicht der unabhängigen Vorsitzenden an den Rahmenbedingungen für Apotheken im vergangenen Jahr nicht viel geändert. Die Absenkung des Kassenabschlags im Jahr 2009 von 2,30 Euro auf 1,75 Euro hatte die Schiedsstelle unter anderem mit dem gestiegenen Aufwand durch die Rabattverträge begründet.
Im Schiedsverfahren war umstritten, welche Daten zur Anpassung des Abschlags herangezogen werden sollen. Der GKV-Spitzenverband hatte die Berechnung der Personalkosten moniert. Hierbei seien Teilzeitstellen und kostengünstigere Berufsgruppen nicht berücksichtigt worden. Auch könne der zusätzliche Beratungsaufwand wegen der Rabattverträge für 2010 nicht neu veranschlagt werden, weil er sich seit 2009 nicht wesentlich erhöht habe. Dass die Apotheken außerdem insgesamt mehr Packungen abgegeben hätten, habe nicht nur den Aufwand, sondern auch den Ertrag gesteigert. Dies müsse herausgerechnet werden, hatten die Kassen nach dem ersten Treffen im Juli gefordert.
Das Treffen Anfang Juli war ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Vorsitzenden hatten beiden Seiten aufgetragen, ihre Argumente bis Mitte August noch einmal schriftlich zu begründen. Anschließend hatten sich die drei Unparteiischen in Frankfurt zu einer internen Beratung getroffen. Am Dienstag wurde im Apothekerhaus in Berlin erneut mehrere Stunden verhandelt. Am Ende hat die Schiedsstelle einen Wert von 1,75 Euro festgesetzt.
Auch der Kassenabschlag für 2009 steht noch nicht fest. Die Schiedsstelle hatte eine Absenkung von 2,30 auf 1,75 Euro angeordnet. Dagegen hatten die Kassen geklagt. Das Verfahren liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Mit einer Entscheidung in zweiter Instanz ist aber frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.
DAV kritisiert Schiedsspruch
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat den Schiedsspruch zum Kassenabschlag für das Jahr 2010 kritisiert: „In Zeiten der Rabattverträge müssen die Apotheken immer mehr Leistungen erbringen. Der Beschluss der Schiedsstelle ist enttäuschend, weil zusätzlicher Beratungsaufwand und steigende Sachkosten zu einem geringeren Zwangsrabatt hätten führen müssen“, so Fritz Becker.
Der DAV fordert Politik und Krankenkassen auf, den Mehraufwand in den Apotheken zu berücksichtigen. Kostensteigerungen wie Tariflohnsteigerungen und Inflation würden vom Schiedsspruch nur unzureichend berücksichtigt. „Die Apotheken schultern in diesem Jahr weit höhere Belastungen als politisch mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz gewollt“, so Becker mit Blick auf 2011. Becker bekräftigte seine Forderung, den Zwangsabschlag an die Kassen im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes für 2012 wieder zu senken. Quelle: apotheke-adhoc.de