GKV/Apotheken
HILFSTAXE: VERSORGUNG SICHERN, KOSTEN SENKEN
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Diesem Ziel dient ein neuer, bundesweit geltender Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kassen sparen 70 Millionen Euro pro Jahr ein, weil von den Herstellern erzielte Einkaufsvorteile durch die Apotheken weitergegeben werden. Der neue „Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen“ trat zum 1. März 2012 in Kraft. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.
„Die neue Hilfstaxe ermöglicht auch in Zukunft eine hochwertige und flächendeckende Versorgung von Krebspatienten“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Mehr Transparenz bei der Abrechnung von parenteralen Zubereitungen schafft mehr Vertrauen, sorgt für weniger Bürokratie und spart sogar noch viel Geld ein.“ Dazu komme, so Becker, dass die tatsächlichen Arbeitsleistungen der Apotheker besser honoriert werden, auch wenn dies noch nicht ausreichend sei. „Es ist richtig, dass auch die Zytostatika herstellenden Apotheker stärker nach Leistung als nach Wareneinsatz honoriert werden.“
Seit 2010 können Zytostatika herstellende Apotheken laut Gesetz Einkaufsvorteile generieren und ab sofort durch einen von 10 auf 25 Prozent erhöhten Abschlag auf den zweitgünstigsten Einkaufspreis je Milligramm bei generischen Wirkstoffen an die GKV weitergeben. Mit dem bundesweiten Kollektivvertrag werden vereinzelt abgeschlossene, regionale Selektivverträge einzelner Kassen im Einsparpotenzial übertroffen.
Von den 93 Mio. Euro Einsparungen pro Jahr kommen rund 70 Mio. Euro direkt der GKV und ihren Versicherten zugute; rund 23 Mio. Euro erhalten die spezialisierten Apotheken, die dafür in Personal und Ausrüstung investiert haben. So wird das Honorar pro angefertigter zytostatikahaltiker Lösung von 69 auf 79 Euro erhöht. Insgesamt stellen rund 400 Apotheken mehr als 2,3 Mio. GKV-Spezialrezepturen (Zytostatika und Schmerzlösungen) pro Jahr her. Quelle: abda.de