Pharmagroßhandel/Versorgungsstrukturgesetz (VStG)

GROSSHANDEL: NOCH KEINE NEUEN KONDITIONEN

Zum Jahreswechsel wird die Großhandelsspanne auf einen Aufschlag von 3,15 Prozent sowie einen Fixzuschlag von 70 Cent je abgegebener Packung umgestellt, der nicht rabattfähig ist.

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Doch noch lassen sich die Großhändler Zeit; nur vereinzelt sind erste Konditionen getestet worden. Die Zeit drängt: Anders als in diesem Jahr müssen zum 1. Januar 2012 alle Vereinbarungen umgestellt sein. Von Phoenix, Gehe und Noweda gab es keinen Kommentar, bei der Anzag hieß es knapp, man werde rechtzeitig mit Vorschlägen auf die Kunden zugehen. Nur Sanacorp-Chef Dr. Herbert Lang hatte verlauten lassen, dass es nach der Umstellung eine „Schachtelwährung“ geben werde und dass die Genossenschaft voraussichtlich im November auf die Mitglieder zugehen werde.

Weil offenbar kein Großhändler als Erster handeln will, wird es für die Apotheker also wieder Verhandlungen in letzter Minute geben. Beim Marktführer Phoenix sollen die Außendienst-Mitarbeiter in der kommenden Woche bei einer Tagung über das neue Konditionenkonzept informiert werden. Allzu eilig haben dürften es die Firmen nicht: Wegen der gesetzlichen Änderung und entsprechender Ausstiegsklauseln in den Verträgen wird diesmal kein Großhändler draufzahlen müssen.

Ein Stichtag könnte der 11. November sein: Dann wird im Bundestag abschließend über das Versorgungsstrukturgesetz verhandelt; erst danach besteht Gewissheit, was mit dem Fixzuschlag im Direktvertrieb passiert.

Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Lieferanten könnte die Tatsache sein, dass viele Apotheken am Ende noch schlechter dastehen werden als bislang angenommen. Denn der prozentuale Zuschlag, aus dem Rabatte gewährt werden können, bezieht sich auf den Herstellerabgabepreis (APU) – Großhandelskonditionen werden heute aber in der Regel auf der Basis des Apothekeneinkaufspreises (AEP) berechnet.

Die 3,15 Prozent lassen sich also nicht einfach auf die Konditionen umlegen. Vor allem bei preiswerten Schnelldrehern sinkt wegen des Fixzuschlags das erreichbare Rabattniveau auf deutlich unter 2 Prozent. Den rechnerischen Maximalrabatt in Höhe von 3,05 Prozent auf den AEP bekommen Apotheken bis zu einem APU von 1200 Euro: Der Aufschlag des Großhandels ist bei 37,80 Euro plus 70 Cent gekappt, danach sinkt daher der mögliche Rabatt wieder. Quelle: apotheke-adhoc.de

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