Impfung/Influenza
GRIPPEIMPFSTOFF: KEIN ENGPASS IN HESSEN
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Für die Impfsaison 2013/2014 haben der Hessische Apothekerverband und die hessischen Krankenkassen unter Federführung der AOK Hessen einen Liefervertrag für Grippeimpfstoff geschlossen. Ziel und Kern dieser Vereinbarung ist, die Versorgung der Bevölkerung mit Grippeimpfstoff sicher zu stellen.
Die Vertragspartner haben hierfür einen Festpreis vereinbart, der unabhängig davon ist, welcher Grippeimpfstoff verordnet wird. Damit soll verhindert werden, dass es durch den Abschluss von Rabattverträgen mit einem einzigen Hersteller zu Lieferproblemen kommt. Dies war zwar nicht in Hessen, jedoch in mehreren anderen Bundesländern im letzten Jahr der Fall.
Damit die Hersteller des Impfstoffes Planungssicherheit über die benötigten Mengen erhalten, ist es notwendig, dass die Ärzte bis spätestens 30. April bei den Apotheken ihre Vorbestellung tätigen. Dabei sollten sich diese an den Bestellmengen aus der letzten Impfsaison orientieren. Dadurch sei laut Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) sichergestellt, dass die Krankenkassen eventuell übrig bleibende Mengen nicht als Verlustquote gegenüber den Ärzten geltend machen würden. Quelle: h-a-v.de