Retaxation | Rezeptabrechnung

GKV: REZEPTDATUM IST NICHT ENTSCHEIDEND

Unterstützung für den DAK-Gesundheit für ihre Retaxation mit Korrektur eines Rezeptdatums: Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist das aufgedruckte Abgabedatum bei Abrechnung von Sterilrezepturen nicht entscheidend.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc

×