Ausschreibung
GESUNDHEITSPREIS „SELBSTHILFE UND APOTHEKE“
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Kooperationen von Patienten und Apothekern können sich bis zum 30. Juni um den Preis bewerben oder von dritter Seite vorgeschlagen werden. Unter der Schirmherrschaft des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller MdB, wird der Preis, der nach 2010 zum zweiten Mal ausgelobt wird, auf dem DAV-Patientenforum Anfang 2013 in Berlin verliehen.
Mit der Ausschreibung des Gesundheitspreises will der DAV bestehenden Kooperationen zwischen Patienten- und Selbsthilfegruppen sowie öffentlichen Apotheken ermöglichen, sich und ihre Arbeit zu präsentieren. Zugleich wird eine Übersicht über gute Kooperationen entstehen. Dokumentiert werden kann dabei, wie die Apotheker sich im Bereich der Selbsthilfe engagieren und wie umfassend ihre Leistungen für chronisch kranke Menschen sind. Neuen Kooperationen soll anhand von beispielhaften Wegen Mut zur Nachahmung gemacht werden.
Bewerben für die Preisausschreibung können sich Institutionen, Verbände, öffentliche Apotheken, Patientenvertreter und Selbsthilfe-Organisationen. Nach Auswahl durch eine neutrale Jury erhalten die drei Gewinner auf Selbsthilfe- bzw. Patientenseite ein Preisgeld von 2000 Euro, 1500 Euro und 1000 Euro. Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Webseite der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bereit. Einsendeschluss für Bewerbungen zum Gesundheitspreis ist der 30. Juni 2012. Quelle: abda.de