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GALENIKA
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Ein Kunde legt eine Verordnung mit einer Rezeptur vor. In der Regel wird jetzt die PTA aktiv. Sie muss eine Salbe, Augentropfen, einen Saft oder Ähnliches aus unterschiedlichen Substanzen anfertigen. Manchmal muss sie dabei zwischen Kundenberatung und Rezeptur agieren. Da heißt es: Übersicht bewahren. Die Verantwortung ist groß – beispielsweise bei der Herstellung von Betäubungsmitteln. Da ist es unabdingbar, über gute Nerven zu verfügen.
Basiswissen Zunächst gilt es sicherzustellen, dass die Rezeptur keine Fehler enthält und die Bestandteile miteinander verträglich sind. Ferner gibt es genaue Vorgaben, die eine Apotheke erfüllen muss. Immer wieder lesenswert ist von der Bundesapothekenkammer die „Leitlinie zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel“; zu finden unter www.abda.de/leitlinien0.html, Dropdownmenü: „Rezepturherstellung“. Im Neue Rezepturformularium NRF werden Formeln, Standardisierungen sowie apothekengerechte Handlungstechniken geregelt, womit dem NRF eine überaus wichtige Funktion in der pharmazeutischen Qualitätssicherung der Rezepturarzneimittel zukommt. Informieren Sie sich eingehender unter www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=uebersicht_nrf. Das NRF enthält neben einer Rezepturhinweisedatenbank mehr als 240 standardisierte Vorschriften für verschiedene Darreichungen und Indikationen und kann bei www.govi.de als Loseblattsammlung oder als CD ROM bezogen werden.
Unter www.pharmazie.com finden Sie „mit einem Trick“ viele Rezeptursubstanzen: Geben Sie nach dem Einloggen bei der Taxe unter „Anbieter“ den Suchbegriff „Intern-Drogen“ ein und Sie erwarten wirtschaftliche Informationen zu über 9000 Substanzen. Eine noch größere Trefferzahl lässt sich bei der Suche über die Warengruppe BF01 erzielen. In der pharmazeutischen Stoffliste, die ebenfalls online zur Verfügung steht, sind viele interessante Informationen, zum Beispiel zu Löslichkeit oder Schmelzpunkt von Stoffen, verfügbar.
Bei www.pharmazeutische-zeitung.de unter „AMK, AMK-Archiv“ finden Sie Stoffe, die in der Rezeptur als bedenklich eingestuft werden. Hierfür benötigen Sie ein Passwort. Wenn Sie bereits ein DocCheck Passwort besitzen, können Sie dieses verwenden.
Probleme und Lösungen Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt führte 2008 eine Umfrage in den Apotheken des Landes durch. Man wollte sich einen Überblick über Art und Umfang der Individualrezeptur in Sachsen-Anhalt verschaffen, sodass es möglich wurde, Wege zur Behebung von Problemen bei der Prüfung und Herstellung von Rezepturen in Apotheken aufzuzeigen. Immerhin war zum damaligen Zeitpunkt fast die Hälfte der in den Apotheken eingegangenen, nicht standardisierten Verordnungen mit Problemen behaftet.
Die Notwendigkeit einer Prüfung und Beratung schon zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Verordnung wird hierdurch besonders offenbar. Informationen unter www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=37242&no_cache=1&sword_list%5b0%5d=rezeptur.
Ein PDF-Dokument zum Herunterladen „Erkennung und Bewertung von Problemgruppen: Im Rahmen der Erfassung nichtstandardisierter Rezepturen aus Sachsen-Anhalt“ finden Sie auf der Homepage der Digitalen Bibliothek Braunschweig http://rzbl04.biblio.etc.tu-bs.de:8080/docportal/receive/DocPortal_document_00031329. Diese Bibliothek ist ein Dienst der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Braunschweig.
Ringversuche des ZL Im Jahr 2011 bietet das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker wieder Ringversuche zur Qualitätssicherung von in Apotheken hergestellten Rezepturen an. Die Bundesapothekerkammer empfiehlt jeder Apotheke neben geeigneten, regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen zur internen Qualitätskontrolle, einmal jährlich an einem Ringversuch teilzunehmen und hat deshalb diese qualitätssichernde Maßnahme in die Leitlinien der Bundesapothekerkammer aufgenommen. Näheres unter www.zentrallabor.com/index.php?id1=4&id2=2&id3=0&id4=0&id5=0&lang=1. Hier ist auch die Anmeldung zur Teilnahme an den Ringversuchen möglich.
Fazit Alles in allem kann man sagen, dass das Anfertigen eines Medikamentes nach einer Rezeptur kein Hexenwerk ist. Gut, in einem Lied von Marie Deutschland aus den 1980er-Jahren heißt es: „Belladonna, Katzenblut, Rattenzahn und Eisenhut. Schnell gemixt und in den Wein. Trinkt er ihn, dann ist er mein!“ Sollten Sie also irgendwann einmal solche Zutaten in einer Rezeptur entdecken, seien Sie berechtigterweise skeptisch!
Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 06/11 ab Seite 90.
Barbara Schulze-Frerichs, PTA / Ursula Tschorn, Apothekerin