Betäubungsmittel (BTM)
ELEKTRONISCHE MELDUNG SPART KOSTEN
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Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Kosten könnten laut Ministerium um bis zu einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag reduziert werden – abhängig von der Umsetzung des elektronischen Verfahrens. Laut Entwurf soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronische Muster für alle vier Teile des Angabebelegs (Abgabemeldung, Empfangsbestätigung, Lieferschein und Lieferscheindoppel) zur Verfügung stellen. Die Abgabenmeldung sollen Hersteller und Großhändler grundsätzlich elektronisch an das BfArM senden können.
Bevor auch Apotheken und tierärztliche Hausapotheken am elektronischen Verfahren teilnehmen können, müssen sie sich laut Entwurf mit Herstellern und Großhändlern auf Einzelheiten einigen. Gleichzeitig soll mit der Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) die Übersendefrist verlängert werden: Statt am nächsten Werktag sollen Hersteller und Großhändler die Belege künftig innerhalb einer Woche nach dem Erhalt an das BfArM weiterleiten.
Nach wie vor können die Belege demnach auch in Papierform übermittelt werden. Das Prinzip soll ebenfalls beibehalten werden: Die Apotheken erhalten mit dem BTM Empfangsbestätigung und Lieferschein, vermerken darauf eventuelle Abweichungen und senden die Empfangsbestätigung zurück an Hersteller oder Großhändler. Der Lieferschein muss drei Jahre aufgehoben werden. Quelle: apotheke-adhoc.de